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Frühlingssession 2024

In der Frühjahrssession 2024 wurden für die Tech-Industrie wichtige Geschäfte in den Bereichen der Umwelt- und Energiepolitik, Zoll und Rüstungsexporte behandelt.

Swissmem begrüsst, dass die Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) sowie die Totalrevision des Zollgesetzes im Nationalrat eine erste Hürde nahmen. Ebenfalls positiv ist die zu werten, dass der Ständerat die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der EU im Bereich Strom bekräftigte.

Hingegen bedauert Swissmem, dass eine Anpassung des Wiederausfuhrverbots für Kriegsmaterialexporte durch eine unheilige Allianz verwehrt wurde und damit die existenzbedrohende Situation für die Schweizer Sicherheitsindustrie weiterhin ungelöst ist. Das schadet auch der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes.

Ein vertiefter Blick auf einzelne Geschäfte:

  • 22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 – Revision
    In den vergangenen zwei Sessionen hat sich das Parlament wieder mit dem CO2-Gesetz, resp. den Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030 befasst. Mit der nun verabschiedeten Vorlage sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert und damit die von der Schweiz im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden. Mit Blick auf die abgelehnte Gesetzesrevision im Juni 2021 hat das Parlament auf neue Abgaben verzichtet und setzt stattdessen auf Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden.

    Die Emissionsreduktion soll «in erster Linie» im Inland erfolgen, ohne eine konkrete Inland-/Ausland-Quote ins Gesetz zu schreiben. Der Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe bleibt bei 120 CHF pro Tonne CO2. Treibstoffe sind weiterhin von dieser Lenkungsabgabe befreit. Wie bis anhin sollen nur zwei Drittel der Abgabeerträge an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt und entsprechend maximal ein Drittel für zweckgebundene Fördermassnahmen wie das Gebäudeprogramm investiert werden. Neu sollen sich alle Unternehmen und nicht nur bestimmte Branchen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihres CO2-Ausstosses eingehen, z.B. mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW). Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet und 3 Jahre nach Beginn müssen Unternehmen einen Dekarbonisierungsfahrplan nachreichen und regelmässig aktualisieren. Bei den Fahrzeug-Emissionsgrenzwerten übernimmt das Parlament die EU-Vorgaben und verzichtet auf zusätzliche Zwischenziele. Im Luftverkehr sollen künftig dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden, wobei die Beimischquote in einem Flugverkehrsabkommen mit der EU geregelt wird.

    Swissmem steht hinter der verabschiedeten Vorlage. Diese schafft für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit, indem die seit 2020 verlängerten Förderinstrumente und Massnahmen auch noch bis 2030 fortgesetzt werden. Sehr begrüssenswert ist die Einführung eines EU-kompatiblen Herkunftsnachweisregisters für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe. Damit können sich Unternehmen im Emissionshandelssystem und solche mit Verminderungsverpflichtung künftig den Import von erneuerbarem Gas aus dem Ausland anrechnen lassen.

    Swissmem bedauert, dass die CO2-Lenkungsabgabe auch weiterhin nur auf Brennstoffe erhoben wird und damit die Ungleichbehandlung ggü. Treibstoffen fortgesetzt wird. Mit dem seit Juni 2023 im Klimaschutzgesetz verankerten Netto-Null-Ziel 2050 muss nun rasch über sinnvolle klimapolitische Massnahmen für die Periode 2030 bis 2050 diskutiert werden. Swissmem setzt künftig auf ein bewährtes, effektives Instrumenten- und Massnahmen-Tandem: Zum einen eine wirkungsvolle CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffe und zum anderen ein System, wo sich Unternehmen mit Dekarbonisierungsplänen zu Emissionsreduktionen verpflichten und sich – zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – bei Zielerreichung von der CO2-Abgabe befreien können. Mit der Öffnung des Zielvereinbarungssystems für alle Unternehmen haben wir in der jetzt verabschiedeten Gesetzesrevision ein zentrales Etappenziel erreicht.
     
  • 22.085 Umweltschutzgesetz. Änderung (Geschäft des Bundesrates)
    Das Parlament berät seit der Wintersession 2023 Änderungen des Umweltschutzgesetzes betreffend die Sanierung von belasteten Standorten, die Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung und die Verschärfung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität. Swissmem unterstützt das Gesetzesvorhaben. In der Frühlingssession debattierte der Nationalrat das Gesetz.

    Für die Tech-Industrie sind folgende Aspekte von Bedeutung:

    Lärm: Für Swissmem ist eine ausgewogene Umsetzung im Spannungsfeld zwischen Lärmschutz, gewerblichen bzw. industriellen Tätigkeiten und Verdichtung im Siedlungsraum zentral. Der aktuelle Vorschlag geht deshalb in die richtige Richtung, da er von einem einseitigen Fokus auf dem Lärmschutz absieht.

    Lenkungsabgaben: Swissmem unterstützt die vorgeschlagene Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC (Art. 35a und 35c). Die Abgabe ist für gewisse Unternehmen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden und weist inzwischen eine beschränkte Lenkungswirkung auf, insbesondere aufgrund des technischen Fortschritts.

    Das Geschäft wird am 21. / 22. März erneut in der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beraten.
     
  • 20.433 Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken
    Die parlamentarische Initiative, welche die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz vorantreiben will, wurde in der Schlussabstimmung klar angenommen. Zwar ist Swissmem mit einigen Punkten des Schlusstexts nicht glücklich, er stellt jedoch einen guten Kompromiss dar. Kritisch sehen wir namentlich die Möglichkeiten für Ressourcenziele auf Produktebene, für einen Reparaturindex oder die spezifische Nennung von zu verwertenden Materialien auf USG-Ebene.

    Besonders wichtig für die exportorientierte Tech-Industrie ist die Berücksichtigung allfälliger Rahmenbedingungen der wichtigsten Handelspartner. Auch die Stärkung von Branchenvereinbarungen und die Teil-Liberalisierung des Abfallmonopols sehen wir positiv. Kreislaufwirtschaft stellt für viele Branchen eine grosse Herausforderung dar, auch für die Tech-Industrie. Gleichzeitig erbringt sie aber technologische Lösungen, die Kreislaufwirtschaft ermöglichen.
     
  • 21.4500 Verhandlung zwischenstaatlicher technischer Vereinbarungen im Bereich Strom (Motion) und 21.3500 Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten! (Motion)

    Der Bundesrat wird mit der Motion 21.3500 beauftragt, mit der EU Verhandlungen aufzunehmen, um den vielfältigen Beitrag der Schweiz zum Funktionieren des europäischen Stromsystems auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen. Mit der Motion 21.4500 soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, im Bereich Strom technische Vereinbarungen mit der EU und/oder den Mitgliedstaaten abzuschliessen. Swissmem begrüsst beide Motionen. Ein Stromabkommen mit der EU ist, nebst dem Ausbau der inländischen Stromerzeugungskapazitäten auf technologieoffener Basis, ein zentrales Element für die Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen. Nur mit einem Einbezug der Schweiz in die Stromnetz-Koordinationsprozesse der EU können die maximal möglichen Importkapazitäten sichergestellt werden.

    Der Ständerat stimmte beiden Motionen in der Frühlingssession mit Änderungen zu: Gelingt es auf politischer Ebene nicht, die geforderte Rechtssicherheit im Strombereich zu erreichen, soll Swissgrid technische Vereinbarungen mit der EU und/oder den betroffenen Mitgliedstaaten und Netzbetreibern anstreben. Swissmem begrüsst die Präzisierung des Ständerats, welche berücksichtigt, dass zwischenzeitlich die politischen Verhandlungen über ein Stromabkommen wieder aufgenommen wurden.

    Die Motionen werden am 8. / 9. April in der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beraten.
     
  • 23.4152 Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen (Postulat)
    Das Postulat fordert einen Bericht, der aufzeigt, welche regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke (KKW) für einen Langzeitbetrieb zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten. Swissmem empfahl es zur Annahme. Der sichere Weiterbetrieb der bestehenden KKW ist für die Versorgungssicherheit unverzichtbar, insbesondere in den Wintermonaten. Die Abklärungen rund um regulatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für einen Langzeitbetrieb sind gerade in Zeiten mit schweren Verwerfungen am Energiemarkt dringend notwendig. In mittel- und langfristiger Hinsicht sollte im Sinne der Technologieoffenheit die Nutzung aller klimaschonenden Stromerzeugungstechnologien möglich sein. Dazu zählen auch neue KKW.

    Der Ständerat überwies das Postulat in der Frühlingssession an den Bundesrat. Dieser hat nun zwei Jahre Zeit, einen Bericht auszuarbeiten.
     
  • 22.058 Zollgesetz. Totalrevision (Geschäft des Bundesrates)
    Seit Herbst 2022 brütet das Parlament über der Totalrevision des Zollgesetzes. Swissmem begrüsst die Totalrevision und deren Adaptierung an die bevorstehenden Änderungen im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des Schweizer Zolls («Dazit Projekt»). Eine effiziente Zollabfertigung ist für den reibungslosen Ablauf bei Exportgeschäften ein bedeutender Standortfaktor.

    Gegenüber der Vorlage des Nationalrates sind jedoch einige Anpassungen vorzunehmen, namentlich im Bereich des Schutzes von Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen sowie der internationalen Datenübermittlung.

    Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) und die Sicherheitspolitische Kommission (SIK-S) werden es im zweiten Quartal vorberaten.
     
  • 22.3692 Nichtwiederausfuhr-Erklärungen bei Kriegsmaterialexporten. Rechtliche Lücke schliessen und Handlungsfreiheit erhöhen (Motion)
    Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Aufhebung von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen zu regeln. Die Kriegsmaterialverordnung ist so anzupassen, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, gegenüber Staaten, die in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgelistet sind, Nichtwiederausfuhr-Erklärungen aufzuheben.

    Für Swissmem steht die Nichtwiederausfuhr-Bestimmung diametral dem Bedürfnis der sog. Interchangeability (Möglichkeit zum Austausch von Waffensystemen unter befreundeten Nationen) entgegen. Damit wird die Schweizer Sicherheits- und Verteidigungsindustrie systematisch u.a. vom europäischen Markt ausgeschlossen. Das untergräbt die Sicherheit der Schweiz. Wir begrüssen klar, das Nichtwiederausfuhrverbot für Länder nach KMV Anhang 2 (Länder, welche dieselben internationalen Exportkontrollregimes wie die Schweiz unterzeichnet haben) zu lockern.

    Der Nationalrat lehnte die Motion in der Frühlingssession bedauerlicherweise ab, weil sie keine Mehrheit fand. Die Motion ist somit vom Tisch. Nichtsdestotrotz wird sich Swissmem weiter mit Vehemenz für die Sicherheitsindustrie in der Schweiz einsetzen.

In der Frühjahrssession luden Swissmem und Aerosuisse in Bern zum gemeinsamen Abend der Tech-Industrie zum Thema «Die Schweiz im All - Spitzentechnologie für die Raumfahrt» ein, der die Vorreiterrolle der Schweiz in der Raumfahrttechnologie in den Mittelpunkt stellte. Die Gäste erfuhren von führenden Personen der Branche, wie unser Land die Zukunft der Raumfahrt prägen kann. Einen Einblick gewinnen Sie hier.

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Letzte Aktualisierung: 15.03.2024