Im Wesentlichen geht es aber um die Umsetzung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» bzw. die Überführung der Bestimmungen der daraus resultierenden Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften in die entsprechenden Bundesgesetze. Zudem will der Bundesrat die im Jahre 2007 an ihn zurückgewiesene Revision des Aktienrechts wieder aufnehmen. Der Vorentwurf präzisiert die Sorgfaltspflichten des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung bei der Vergütungspolitik. Er setzt Leitplanken für Antrittsprämien sowie für Entschädigungen bei Konkurrenzverboten. Des Weiteren soll in börsenkotierten Unternehmen jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vertreten sein. Gerne verweisen wir auf den <link www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/gesetzgebung/aktienrechtsrevision14/vn-ber-d.pdf - external-link-new-window>Bericht</link> und <link www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/gesetzgebung/aktienrechtsrevision14/vorentw-d.pdf - external-link-new-window>Entwurf</link>. Das Vernehmlassungsverfahren wurde Ende November eröffnet und dauert bis zum 15. März 2015. Ihre möglichen Inputs und Anmerkungen können Sie uns gerne bis Ende Januar 2015 zukommen lassen. Bei allfälligen Rückfragen steht Ihnen <link d.anthenien@swissmem.ch - mail>Doris Anthenien</link>, Ressortleiterin Wirtschaftspolitik, gerne zur Verfügung.