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Anrufung der Ventilklausel

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Der Bundesrat hat entschieden, die Ventilklausel gegenĂŒber den EU-17 Staatsangehörigen fĂŒr ein Jahr anzurufen. B-Bewilligungen fĂŒr ErwerbstĂ€tige aus der EU-17 werden ab 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2014 auf 53‘700 kontingentiert.

Am 24. April 2013 hat der Bundesrat entschieden, die sog. Ventilklausel gegenĂŒber den EU-8 Staatsangehörigen um ein Jahr zu verlĂ€ngern, sowie gegenĂŒber den EU-17 Staatsangehörigen fĂŒr ein Jahr anzurufen. Konkret bedeutet dies, dass die B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von 5 Jahren) fĂŒr die ErwerbstĂ€tigen aus der EU-8 ab 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 wie bisher auf 2180 kontingentiert werden. FĂŒr die ErwerbstĂ€tigen aus der EU-17 werden die B-Bewilligungen ab 1. Juni 2013 (falls der Schwellenwert bis dann erreicht ist, wovon der Bundesrat ausgeht) bis 31. Mai 2014 neu auf 53‘700 kontingentiert werden. L-Bewilligungen (Kurzaufenthaltsbewilligungen fĂŒr höchstens 1 Jahr) sind nach wie vor ohne BeschrĂ€nkung erhĂ€ltlich. Ab Ende der Kontingentsperioden wird es fĂŒr die EU-8 und EU-17 Staatsangehörigen keine Kontingente mehr geben. Swissmem respektiert den Entscheid des Bundesrates. Aus europapolitischen ErwĂ€gungen bedauern wir diese Massnahme aber, da deren Wirkung beschrĂ€nkt und nur fĂŒr ein Jahr befristet ist. Bei Fragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (<link b.zimmermann@swissmem.ch>b.zimmermann@swissmem.ch</link>) gerne zur VerfĂŒgung.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2013