Das revidierte CO2-Gesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft und bringt verschiedene Neuerungen mit sich. So wird der Bundesrat voraussichtlich ab 2014 die CO2-Abgabe von 36.- auf 60.- Franken pro Tonne CO2 erhöhen. Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, können somit ab 2014 von grösseren Kostenersparnissen profitieren. Damit ein Unternehmen von der CO2-Abgabe befreit werden kann, muss es mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU eine Verpflichtung zur Verminderung des CO2-Ausstosses eingehen. Gesuche bis zum 1. Juni 2013 führen zu einer rückwirkenden Befreiung von der CO2-Abgabe ab 1. Januar 2013. Gesuche, die erst nach dem 1. September 2013 eingereicht werden, ermöglichen eine Abgabenbefreiung zwei Jahre später – ab dem 1. Januar 2015. Die Grundlage für die Abgabebefreiung ist eine Teilnahme am KMU- oder Energie-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW). Die EnAW ist eine Non-Profit-Organisation von der Wirtschaft für die Wirtschaft und unterstützt die Unternehmen mit einem Rund-um-Service im Energie-Management und mit von Behörden anerkannten Produkten, Dienstleistungen und Tools. Kontakt bei Swissmem: Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie (<link s.studer@swissmem.ch>s.studer@swissmem.ch</link>; Tel. +41 44 384 4866) <link www.bafu.admin.ch/co2-abgabe/index.html _blank external-link-new-window>Website des Bundesamts für Umwelt (Thema CO2-Abgabe)</link><link www.enaw.ch _blank external-link-new-window>Website der Energieagentur der Wirtschaft</link>