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Bericht zur Zukunft der 2. SĂ€ule

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Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
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Swissmem hat zum Bericht des Bundesrates ĂŒber die berufliche Vorsorge Stellung genommen und fordert eine Senkung des Umwandlungssatzes sowie eine Erhöhung des Rentenalters.

Das Bundesgesetz ĂŒber die berufliche Vorsorge sieht vor, dass der Bundesrat ab 2011 mindestens alle 10 Jahre einen Bericht zur Festlegung des Umwandlungssatzes unterbreitet. Diese Aufgabe hat der Bundesrat dieses Jahr erstmals wahrgenommen und den Bericht zur Anhörung vorgelegt.
Swissmem hat zum Bericht wie folgt Stellung genommen: Zusammenfassung der wichtigsten Positionspunkte

  • Das 3 SĂ€ulen-Konzept hat sich bewĂ€hrt.


  • Das sozialpartnerschaftlich aufgebaute System der beruflichen Vorsorge stellt ein funktionsfĂ€higes System dar, welches nicht durch tiefgreifende Eingriffe in Frage gestellt werden soll.  


  • Es soll keine Vermischung der Systeme der ersten und der zweiten SĂ€ule stattfinden.


  • Den im Bericht behandelten Themen Umwandlungssatz, Rentenalter und Mindestzinssatz muss PrioritĂ€t gegeben werden. Die Renten sollen nachhaltig und langfristig den effektiven Rahmenbedingungen (bspw. Lebenserwartung, Rendite) angepasst werden und finanzierbar sein.


  • Das Rentenalter ist zwingend zu erhöhen und der Umwandlungssatz zu senken.


Swissmem fordert, dass im Bericht den Sachthemen und dabei insbesondere den Themen Unwandlungssatz, Erhöhung des Rentenalters und Mindestzinssatz bei der Behandlung PrioritÀt eingerÀumt wird.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der langfristig schwierigen Situation an den AnlagemĂ€rkten ist der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge definitiv zu hoch angesetzt. Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist dringend von Nöten, denn nur so können angemessene Renten langfristig finanziert werden. Wir sprechen uns deshalb dafĂŒr aus, dass der Umwandlungssatz gesenkt und neu in der Verordnung festgelegt wird, um die notwendige FlexibilitĂ€t sicherstellen zu können, aber auch der Vorsorgesicherheit und Vorsorgeberechenbarkeit nachzukommen.

Neben der Senkung des Umwandlungssatzes muss im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge auch das Rentenalter zwingend erhöht werden.
FĂŒr Fragen oder zwecks Zustellung unserer vollumfĂ€nglichen Stellungnahme zum Bericht zur Zukunft der 2. SĂ€ule steht Ihnen Frau Nicole Mylonas, Ressortleiterin Arbeitgeberpolitik, unter der Telefonnummer 044 384 41 11 gerne zur VerfĂŒgung.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2012