Aufgrund eines Unfalls und mangels Schutzeinrichtungen, welche den nötigen Schutz bieten können, hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten angewiesen, das Inverkehrbringen von «aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen bestehenden schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen» zu verbieten.
<link eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do _blank external-link-new-window>Beschluss der EU-Kommission mit den Erwägungen</link>
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