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Beschluss der EU-Kommission: Verbot von gewissen Schneidwerkzeugen für handgeführte Freischneider/Motorsensen

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Nach einem Unfall verbietet die EU-Kommission schlegelartige Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen.

Aufgrund eines Unfalls und mangels Schutzeinrichtungen, welche den nötigen Schutz bieten können, hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten angewiesen, das Inverkehrbringen von «aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen bestehenden schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen» zu verbieten.

<link eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do _blank external-link-new-window>Beschluss der EU-Kommission mit den Erwägungen</link> 

Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (<link u.meier@swissmem.ch>u.meier@swissmem.ch</link>; 044 384 48 10) gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2012