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CO2-Ziele verfehlt: CO2-Abgabe steigt ab 1. Januar 2014 auf 60 Franken pro Tonne CO2

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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat Anfang Juli mitgeteilt, dass die CO2-Abgabe per 1. Januar 2014 von heute 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht wird. Dieser Mechanismus kommt zum Einsatz, nachdem die in der Verordnung festgehaltenen Zielwerte verfehlt wurden. Da durch die Abgabenerhöhung die Kosten für fossile Brennstoffe steigen, steigt auch der Anreiz für Unternehmen, sich durch Abschluss einer Reduktionsverpflichtung von der Abgabe befreien zu lassen.

Der CO2-Ausstoss aus dem Verbrauch fossiler Brennstoffe ist im Jahr 2012 weniger stark gesunken als angestrebt. Er betrug im Jahr 2012 82,5% des Wertes von 1990 und lag damit über dem Zielwert von 79%. Daher wird die CO-Abgabe ab Anfang 2014 wie in der CO2-Verordnung vorgesehen von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 9,5 auf 16 Rappen pro Liter Heizöl extraleicht, bzw. von 7 auf 12 Rappen pro Kubikmeter Erdgas. Gesamtziel erreicht, Teilziele verfehlt Im Jahr 2012 ist die erste Reduktionsperiode gemäss dem Schweizer CO2-Gesetz zu Ende gegangen. Im Rahmen dieser Reduktionsperiode hatte sich die Schweiz das Ziel gesetzt, ihre CO2-Emissionen insgesamt um 10% unterhalb des Wertes von 1990 zu senken. Dazu durften in beschränktem Umfang auch ausländische Emissionszertifikate zugekauft werden. Unter Berücksichtigung dieser Emissionsminderungen im Ausland erzielte die Schweiz eine Reduktion um 11,6% und konnte ihr CO2-Ziel daher erreichen. Für die Bereiche Brenn- und Treibstoffe hielt das CO2-Gesetz für die Reduktionsperiode bis 2012 Teilziele fest, die etwas strenger festgelegt wurden als das Gesamtziel. Auch bei der Erreichung dieser Teilziele war die Anrechnung ausländischer Reduktionsmassnahmen in beschränktem Umfang möglich. Die aktuelle CO2-Statistik des BAFU zeigt, dass das Teilziel im Treibstoffbereich deutlich verfehlt wurde (-6,6% anstelle von -8% gegenüber 1990). Im Brennstoffbereich wurde das Reduktionsziel nur knapp verfehlt (-14,7% anstelle von -15% gegenüber 1990). Mit dem Abschluss der ersten Reduktionsperiode ist auch das erste CO2-Gesetz ausgelaufen und wurde per 1. Januar 2013 durch das total revidierte neue CO2-Gesetz ersetzt (siehe dazu auch den separaten Artikel in diesem Newsletter).
EnAW-Unternehmen übertreffen ihr Reduktionsziel deutlich Während die Schweiz ihr Brennstoffziel also knapp verfehlt hat, haben jene Unternehmen, die sich im Rahmen der <link www.enaw.ch _blank external-link-new-window>Energieagentur der Wirtschaft (EnAW)</link> zu Klimaschutzmassnahmen verpflichtet haben, ihre Ziele deutlich übertroffen. Per Ende 2012 weist die EnAW eine Gesamtreduktionsleistung der Unternehmen von 25% gegenüber 1990 aus – also deutlich mehr als die Reduktionsleistung von 15%, zu der das erste CO2-Gesetz die Wirtschaft verpflichtete. Damit haben die der EnAW angeschlossenen Unternehmen einen überproportional grossen Beitrag zur Senkung der Schweizer CO2-Emissionen geleistet. Höhere CO2-Abgabe macht Befreiungsmöglichkeit noch attraktiver Die Erhöhung der CO2-Abgabe führt zu steigenden Brennstoffkosten und macht die Möglichkeit, sich durch Abschluss einer Reduktionsverpflichtung von der Abgabe befreien zu lassen, in Zukunft noch attraktiver als bisher. Wer sich im Folgejahr von der Abgabe befreien lassen will, muss das entsprechende Gesuch jeweils bis zum 1. September des Vorjahrs beim BAFU einreichen. Für eine Befreiung ab dem 1. Januar 2014 gilt entsprechend der 1. September 2013, für die Befreiung ab 2015 der 1. Sep-tember 2014. Die EnAW unterstützt seit 2001 die Unternehmen beim Abschluss von Reduktionsverpflichtungen und der Umsetzung von wirtschaftlichen Klimaschutzmassnahmen. Gegenwärtig nehmen rund 2400 Unternehmen am Energie-Managementsystem der EnAW teil. Kontakt bei Swissmem: Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie, <link s.studer@swissmem.ch>s.studer@swissmem.ch</link>; Tel. +41 44 384 4866

Letzte Aktualisierung: 12.07.2013