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Das revidierte Bauprodukterecht tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft

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Im Zentrum der revidierten Bauproduktegesetzgebung stehen Informationen zu den Leistungen eines Bauprodukts. Swissmem stellt ihren Mitgliedern kostenlos einen Leitfaden zur EU-Bauprodukteverordnung zur VerfĂŒgung.

Das Bauprodukterecht regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten und deren Bereitstellung auf dem Markt. Das bisherige Bauprodukterecht stammt aus dem Jahr 2001. Es bezog sich auf die europĂ€ische Bauprodukterichtlinie von 1988. Diese Richtlinie wurde am 1. Juli 2013 vollstĂ€ndig von der europĂ€ischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 (Construction Products Regulation, CPR) abgelöst. Mit der europĂ€ischen Neuregelung wurde eine Anpassung der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung an die CPR und eine anschliessende Revision des Bauproduktekapitels im bilateralen Abkommen mit der EU ĂŒber die gegenseitige Anerkennung von KonformitĂ€tsbewertungen (MRA) notwendig. Ziel der Totalrevision des Bundesgesetzes ĂŒber Bauprodukte (BauPG) und der dazugehörenden Verordnung war es, die Vorteile des MRA fĂŒr die Schweiz zu erhalten. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Es gewĂ€hrleistet fĂŒr die Schweizer Volkswirtschaft den grenzĂŒberschreitenden Austausch von Bauprodukten mit gleich langen Spiessen. Auch Swissmem hat sich im Vernehmlassungsverfahren dafĂŒr eingesetzt, dass die Schweizer Bauproduktegesetzgebung der EU-Verordnung entspricht. Damit ist sichergestellt, dass keine Abweichungen und Auslegungsprobleme zur EU-Gesetzgebung entstehen. Im Zentrum der revidierten Bauproduktegesetzgebung stehen die Informationen zu den Leistungen eines Bauprodukts. Die Herstellerin erstellt neu eine LeistungserklĂ€rung. Darin deklariert sie die Leistungen eines Bauprodukts, damit der Verwender weiss, fĂŒr welche Zwecke das Produkt im Bauwerk eingesetzt werden kann. Mit der LeistungserklĂ€rung ĂŒbernimmt die Herstellerin die Verantwortung fĂŒr die KonformitĂ€t des Bauprodukts mit der erklĂ€rten Produktleistung. Swissmem war bei der Ausarbeitung eines Leitfadens zur EU-Bauprodukteverordnung ĂŒber den europĂ€ischen Dachverband Orgalime beteiligt. Dieser Guide kann fĂŒr Swissmem-Mitglieder kostenlos und in elektronischer Form bei Swissmem, im Bereich Wirtschaftspolitik unter folgender Mail-Adresse bestellt werden: <link n.auer@swissmem.ch>n.auer@swissmem.ch</link>.

Letzte Aktualisierung: 24.09.2014