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Der Erhalt der bilateralen VertrÀge ist zentral

Ungeachtet der heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Schutzklausel mĂŒssen die GesprĂ€che mit der EU mit hoher IntensitĂ€t und ohne Zeitdruck fortgefĂŒhrt werden. Der Erhalt der bilateralen VertrĂ€ge ist fĂŒr die Schweizer Industrie von fundamentaler Bedeutung. Gleichzeitig muss die Schutzklausel wirtschaftsvertrĂ€glich ausgestaltet werden. Die Erweiterung der PersonenfreizĂŒgigkeit auf Kroatien ist zu begrĂŒssen, da damit die Teilnahme an «Horizon 2020» wieder möglich ist. Eine VerschĂ€rfung der flankierenden Massnahmen lehnt Swissmem als unnötig ab.

Der Erhalt der bilateralen VertrĂ€ge ist fĂŒr die Schweizer Industrie von fundamentaler Bedeutung, um gerade vor dem Hintergrund des starken Schweizer Frankens den privilegierten Zugang zum europĂ€ischen Binnenmarkt, dem wichtigsten Absatzmarkt der MEM-Industrie, sicherstellen zu können. Ungeachtet der heute vom Bundesrat vorgestellten Schutzklausel mĂŒssen deshalb die GesprĂ€che mit der EU mit hoher IntensitĂ€t und ohne Zeitdruck weitergehen. Gleichzeitig muss die Schutzklausel, die Swissmem im Grundsatz begrĂŒsst, wirtschaftsvertrĂ€glich ausgestaltet werden. Peter Dietrich, Direktor Swissmem, kommentiert: «Oberste PrioritĂ€t hat fĂŒr uns der Erhalt der bilateralen VertrĂ€ge. Gerade angesichts des starken Schweizer Frankens ist ein hindernisfreier Zugang zu den europĂ€ischen MĂ€rken wesentlich fĂŒr die MEM-Industrie. Gleichzeitig muss die Schutzklausel wirtschaftsvertrĂ€glich ausgestaltet werden, um die Planungssicherheit fĂŒr Schweizer Unternehmen zu erhöhen und ihre WettbewerbsfĂ€higkeit zu stĂ€rken.» Rekrutierung tatsĂ€chlich benötigter FachkrĂ€fte FĂŒr Swissmem beinhaltet eine wirtschaftsvertrĂ€gliche Ausgestaltung der Schutzklausel insbesondere, dass die von der Industrie tatsĂ€chlich benötigten, qualifizierten FachkrĂ€fte weiterhin unbĂŒrokratisch rekrutiert werden können. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, qualifizierte FachkrĂ€fte bei der Steuerung der Zuwanderung zu priorisieren. DarĂŒber hinaus brauchen Unternehmen eine hohe Planungssicherheit in Bezug auf die Anwendung der Schutzklausel. Höchstzahlen und Kontingente sollten sich deshalb an den wirtschaftlichen RealitĂ€ten orientieren und mĂŒssen auch langfristig planbar sein. Zudem mĂŒssen fĂŒr GrenzgĂ€nger auf kantonaler Ebene und fĂŒr Kurzaufenthalter bis zwölf Monate praktikable Regelungen gefunden werden, die einen weiterhin flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz dieser ArbeitskrĂ€fte erlauben. Erweiterung auf Kroatien sichert Forschungszusammenarbeit Swissmem begrĂŒsst, dass der Bundesrat heute das Zusatzprotokoll ĂŒber die Erweiterung der PersonenfreizĂŒgigkeit auf Kroatien unterzeichnet hat. Damit macht er den Weg frei zur dringenden Wiederherstellung der Vollassoziierung der Schweiz beim Forschungsprogramm der EU, «Horizon 2020». Peter Dietrich, Direktor Swissmem, kommentiert: «Von der Teilnahme an diesem Programm profitieren innovative Schweizer Unternehmen direkt, indem sie mit den auf dem jeweiligen Gebiet fĂŒhrenden Partnern und mit den besten Köpfen in ganz Europa zusammenarbeiten können. Bemerkenswert ist auch, dass die Schweiz in der Vergangenheit von dieser Teilnahme stark profitiert hat, da Schweizer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mehr finanzielle Mittel erhielten, als der Bund an BeitrĂ€gen einzahlte.» Die vom Bundesrat vorgeschlagene VerschĂ€rfung der flankierenden Massnahmen erachtet Swissmem allerdings als unnötig und in der aktuellen Wirtschaftslage nicht opportun. Die bestehenden flankierenden Massnahmen reichen aus und haben sich in der Vergangenheit bewĂ€hrt. Potential fĂŒr Optimierungen gibt es lediglich beim Vollzug. ZĂŒrich, 4. MĂ€rz 2016 Weitere AuskĂŒnfte erteilt: Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation Tel.: +41 44 384 48 50 / Mobile: +41 79 580 04 84 E-Mail: <link i.zimmermann@swissmem.ch>i.zimmermann@swissmem.ch</link> Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande Tel.: +41 21 613 35 85 Mobile: +41 79 644 46 77 E-Mail: <link p.cordonier@swissmem.ch>p.cordonier@swissmem.ch</link>

Letzte Aktualisierung: 04.03.2016