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Ein weiterer Meilenstein für den Schweizerischen Innovationspark

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Der Bundesrat hat die Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark ans Parlament überwiesen. Die Startkonfiguration enthält zwei Hubs sowie zwei regionale Netzwerkstandorte. Gleichzeitig wurde die Stiftung errichtet, welche die internationale Vermarktung des Innovationsparks zur Aufgabe hat. Swissmem unterstützt den Innovationspark als Stifterin.

Der Bundesrat hat am 6. März die Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark SIP ans Parlament überwiesen. Die Konzipierung des SIP basiert auf dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, dessen Totalrevision 2012 vom Parlament umgesetzt wurde. In der Botschaft werden die bisher geleisteten Vorabeiten der Kantone, Hochschulen und der Privatwirtschaft zusammengefasst. Die beschriebene Startkonfiguration enthält die beiden Hubstandorte im Umfeld der ETH Lausanne und Zürich sowie vorerst zwei Netzwerkstandorte im Kanton Aargau und in der Nordwestschweiz. Gleichzeitig läuft ein Nachverfahren, das weitere Bewerbungen für regionale Netzwerkstandorte evaluiert. Im Konzept für den Schweizerischen Innovationspark ist die Gründung einer nationalen Trägerschaft vorgesehen. Deren Aufgabe ist die internationale Vermarktung sowie die Koordination zwischen den Trägerschaften der Standorte. Die Tätigkeiten der nationalen Trägerschaft werden in einer Anlaufphase durch verschiedene Organisationen der Privatwirtschaft unterstützt, darunter auch Swissmem und weitere Verbände. Als Organisationsform für die nationale Trägerschaft wurde eine Stiftung errichtet. Swissmem hat sich als Stifterin neben Standortträgern und Economiesuisse engagiert. In der Botschaft sind ausserdem zwei Massnahmen enthalten, welche das Generationenprojekt subsidiär unterstützen. Es wird ein befristeter Rahmenkredit von CHF 350 Millionen beantragt, den die Stiftung als Bürgschaft zur Aufnahme von Fremdkapital verwenden kann. Damit können den Standorträgern Darlehen für die Vorfinanzierung von Infrastrukturen gewährt werden. Die zweite Massnahme betrifft die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes im Baurecht und zu marktüblichen Zinsen. Swissmem sieht im Schweizerischen Innovationspark ein weiteres wichtiges Element zur weiteren Steigerung der Innovationskraft der Schweiz und damit zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz. Wir werden uns deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass das Konzept zu Leben kommt. <link www.swissinnovationpark.ch>www.swissinnovationpark.ch</link&gt; Robert Rudolph <link r.rudolph@swissmem.ch>r.rudolph@swissmem.ch</link>, 044 384 4844

Letzte Aktualisierung: 11.03.2015