Die Verwendung von gewissen gefĂ€hrlichen Stoffen in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten wird durch die RoHS-Richtlinie («Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances»), 2011/65/EU eingeschrĂ€nkt. Vor gut einem Jahr, am 21. Juli 2011 trat die revidierte Fassung von RoHS, die sogenannte RoHS II, in Kraft. Mit dieser Revision wurden zahlreiche Neuerungen eingefĂŒhrt, wie zum Beispiel die stufenweise Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Elektro- und ElektronikgerĂ€ten, oder die CE-Kennzeichnungspflicht und Pflicht zur KonformitĂ€tsdeklaration. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis 2. Januar 2013 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das FAQ-Dokument zu RoHS wurde ebenfalls ĂŒberarbeitet. Einerseits ist ein solcher Leitfaden notwendig und hilfreich. Andererseits weist das vorliegende Dokument aus Industriesicht einige SchwĂ€chen auf. Ein Beispiel, das bereits bei der Erarbeitung Anlass zu harscher Kritik gab, sind die neu eingefĂŒhrten Grössen- und Gewichtsangaben zur Feststellung, ob ein Elektro- oder ElektronikgerĂ€t eine ortsfeste Grossanlage darstellt. Als Hinweis fĂŒr diese Entscheidung soll unter anderem die Grösse eines 20-Fuss-ISO-Containers dienen. Damit geht das Dokument teilweise deutlich ĂŒber die RoHS II-Richtlinie hinaus.
Gleichzeitig mit der Fertigstellung des FAQ-Dokumentes ist auch der Schlussbericht ĂŒber die ergĂ€nzende FolgeabschĂ€tzung des erweiterten Geltungsbereiches erschienen. Der Bericht enthĂ€lt zu einigen kritischen Punkten FaktenblĂ€tter, wie zum Beispiel zu den neu explizit von RoHS II erfassten Kabeln.
Zu beiden Dokumenten werden noch Kommentare entgegen genommen. Diese können Sie gerne Christine Roth (<link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link>) bis 13. August 2012 mitteilen. AllfĂ€llige Kommentare werden zur Kanalisierung an Orgalime, den europĂ€ischen Dachverband der MEM-Industrie, weitergeleitet. Somit muss jedoch voraussichtlich noch mit Ănderungen in den publizierten Dokumenten gerechnet werden.
Orgalime hat 2011 einen eigenen Leitfaden zu RoHS-II erstellt, der im Hinblick auf die oben genannten Dokumente ĂŒberarbeitet wird. Er stellt die Interpretation von RoHS II aus Sicht der Industrie und damit ein Antwort auf das FAQ-Dokument der EU-Kommission dar.
FĂŒr Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (<link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link> oder 044 384 48 07) gerne zur VerfĂŒgung.