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Freihandelsabkommen Schweiz-China in Kraft

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Seit dem 1. Juli 2014 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft. Damit erhalten die Schweizer Unternehmen einen besseren Zugang zum schnell wachsenden Markt Chinas.

Insgesamt wird die grosse Mehrheit der Zolltarifpositionen und des Exportvolumens (etwa 95 Prozent) ab Inkrafttreten des FHA oder nach einer Übergangsfrist von fünf respektive zehn Jahren zollfrei oder zollvergünstigt sein. Bei rund drei Prozent der Tarifpositionen werden die Zölle um 60 Prozent reduziert. Bei fünf Prozent des Schweizer Exportvolumens gibt es keine Zollerleichterungen. Bei den Branchen bestehen gewisse Unterschiede. Besonders betroffen von den Schutzbedürfnissen Chinas sind die MEM-Industrie, die chemisch-pharmazeutische Industrie, die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Präzisionsinstrumente, die Uhrenindustrie und die Bijouterie. Die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hatte 2013 einen Anteil an den Schweizer Exporten nach China von 44 Prozent mit einem wertmässigen Total von 3579 Millionen Franken. Die Zollsatzreduktionen sind nicht umfassend. Immerhin können aber nach Ende der Übergangsfristen rund 80 Prozent aller Zollzahlungen auf Schweizer Exportgütern eingespart werden. Dies unterstreicht, dass China seinen Markt weit öffnet. Aus Sicht der Exportunternehmen ist es aber wichtig, dass die verbleibenden Ausnahmen bei nächster Gelegenheit ebenfalls aufgehoben werden können. Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen Schweiz China: <link www.economiesuisse.ch/de/themen/awi/bilwirtschaftsbez/seiten/_detail.aspx _blank external-link-new-window>Dossier von economiesuisse</link> <link 3813 - internal-link>Dossier von Swissmem</link>

Letzte Aktualisierung: 04.07.2014