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Freiwillige Eingliederung statt Eingliederungsquote

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Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
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Die Arbeitgeberschaft hat ein hohes Eingliederungsziel zu erreichen, andernfalls drohen Eingliederungsquoten für IV-Rentner. Swissmem unterstützt die Arbeitgeber dabei, das Eingliederungsziel zu erreichen.

Mit der 5. IV-Revision wurde zwecks eines enormen Einsparungspotentials ein nicht unbeachtliches Eingliederungsziel festgelegt, welches es zu erreichen gilt. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch die Arbeitgeberschaft ihren Beitrag leisten und nach Möglichkeit IV-Rentnerinnen und IV-Rentner eingliedern. Tut sie dies nicht, drohen Eingliederungsquoten.

Wir unterstützen Sie gerne in diesem Thema und bieten Ihnen diesbezüglich unter anderem ein Seminar zum Thema Sozialversicherungsrecht und Eingliederung an, an welchem Sie erfahren, wie und wo die Arbeitgeber bei dieser Aufgabe unterstützt werden. Anmeldungen nehmen wir gerne unter folgendem Link entgegen: <link veranstaltungen/einzelansicht/event/grundlagen-im-sozialversicherungsrecht.html?tx_cabagevents_pi1[backPid]=1186&tx_cabagevents_pi1[filter][category]=&cHash=48f960966f753b9736fe91395e4d8f17 _blank external-link-new-window>http://www.swissmem.ch/veranstaltungen/swissmem.html</link>
Zudem möchten wir Sie auf den Leitfaden für die berufliche Eingliederung aufmerksam machen, welchen Sie unter <link www.ahv-iv.info/Arbeitgeber/ _blank external-link-new-window>www.ahv-iv.info/Arbeitgeber/</link> finden. Der Leitfaden gibt Ihnen einen ersten Überblick.

Für Fragen steht Ihnen Frau Nicole Mylonas, Ressortleiterin Arbeitgeberpolitik, unter der Telefonnummer 044 384 41 11 gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2012