Am 19. November 2012 haben sich die Verhandlungsdelegation von Swissmem und jene der fünf Arbeitnehmerorganisationen «Angestellte Schweiz», «Unia», «Syna», «KV Schweiz» und «SKO» in Bern zur ersten Verhandlungsrunde im Hinblick auf die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages in der MEM-Industrie getroffen. Einigkeit herrschte, dass Swissmem und die Arbeitnehmerverbände künftig gemeinsam die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen analysieren und diskutieren werden. Ob sich jeweils gemeinsame Lösungen finden lassen, bleibt offen. Zu den Hauptverhandlungsthemen konnten noch keine konkreten Ergebnisse erzielt werden. Die Verhandlungspositionen von Swissmem und jenen der Arbeitnehmerorganisationen liegen noch weit auseinander. Die Verhandlungen werden Anfang 2013 fortgesetzt. Swissmem hält am Ziel fest, am 1. Juli 2013 einen neuen GAV in Kraft treten zu lassen.
Die Lage in der MEM-Industrie ist weiterhin sehr angespannt. Die Auftragseingänge sind in den ersten neun Monaten um 7,8% gesunken. Seit dem Einbruch nach 2008 hat die Umsatzentwicklung stagniert und bewegt sich auf dem Niveau von 2006. Der Franken ist nach wie vor überbewertet und die Konjunkturaussichten in den Hauptmärkten sind düster. Trotz dieses schwierigen Umfeldes haben die Arbeitnehmerorganisationen umfangreiche Forderungen gestellt, die bei den Unternehmen massive Mehrkosten verursachen würden.
Sehr viele Unternehmen der MEM-Industrie – vor allem KMU – befinden sich in einer schwierigen Situation. Sie sind deshalb gezwungen, ihre Kosten konsequent zu senken und die Produktivität zu erhöhen. Im Rahmen der GAV-Verhandlungen besteht deshalb kein Spielraum für kostentreibende Zugeständnisse. Die Firmen brauchen im Gegenteil mehr Flexibilität und geringere Kostenbelastungen. Mehrkosten würden die Wettbewerbsfähigkeit der stark exportorientierten MEM-Industrie beeinträchtigen und Arbeitsplätze in der Schweiz gefährden.
Die Unternehmen der MEM-Industrie bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vergleichsweise fortschrittliche Arbeitsbedingungen. Der aktuelle GAV hat bereits einen hohen Standard erreicht und geht weit über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus. In der aktuellen Situation ist die Voraussetzung für ein allfälliges Entgegenkommen von Swissmem bei einzelnen Forderungen der Arbeitnehmerorganisationen, dass Mehrkosten verursachende Zugeständnisse in anderen Bereichen mindestens kompensiert werden. Zürich, 19. November 2012
Weitere Auskünfte erteilt:
Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel.: +41 (0)44 384 48 50 / Mobile: +41 (0)79 580 04 84
E-Mail: <link i.zimmermann@swissmem.ch>i.zimmermann@swissmem.ch</link>