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GrĂŒne Wirtschaft

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Unter dem Titel «GrĂŒne Wirtschaft» soll die Ressourceneffizienz in der Schweiz gestĂ€rkt werden. Was grundsĂ€tzlich ein gutes Anliegen ist, stellt im Detail eine Knacknuss dar. Swissmem steht der Vorlage kritisch gegenĂŒber.

Im November 2014 wurde die Vorlage «FĂŒr eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (GrĂŒne Wirtschaft) – Initiative und Gegenvorschlag» vom StĂ€nderat behandelt. Nach einer Entschlackung in der zustĂ€ndigen Kommission (UREK-S) ist die Vorlage schon als deutlich wirtschaftsfreundlicher zu beurteilen, jedoch wurden einige Kernanliegen von Swissmem nicht berĂŒcksichtigt. Die Vorlage wird Ende Januar in der zustĂ€ndigen Kommission des Nationalrats (UREK-N) und voraussichtlich in der FrĂŒhlingssession im Nationalrat beraten. WettbewerbsfĂ€higkeit gefĂ€hrdet Unter den wichtigen Punkten, die vom StĂ€nderat nicht aufgenommen wurden, sind der geforderte Verzicht auf quantitative Ressourcenziele und die BeschrĂ€nkung auf relevante, wirksame und wirtschaftlich tragbare Massnahmen. Durch quantitative Ressourcenziele ist zu befĂŒrchten, dass die Schweiz im Alleingang ihre WettbewerbsfĂ€higkeit und ihr Wachstum einschrĂ€nkt. Auch wenn Massnahmen möglich bleiben, die nicht zwingend wirksam und wirtschaftlich tragbar sind, werden Unternehmen geschwĂ€cht. Verwertungshierarchie vorgeschlagen Vorgeschlagen wird, dass die stoffliche Verwertung ĂŒber der energetischen steht, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, sowie die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung von neuen Produkten. Bei einer solchen Abfall-Hierarchie mit der stofflichen Verwertung an der Spitze, sind jedoch unsinnige Situationen möglich, die beispielsweise einen Transport fĂŒr die stoffliche Verwertung erfordern, wenn gleichzeitig eine energetische Nutzung (Verbrennung) in der NĂ€he möglich wĂ€re. Ausserdem können Recyclingmaterialien nicht immer die QualitĂ€tsansprĂŒche der nĂ€chsten Verwendung erfĂŒllen und teilweise besteht kaum ein Markt fĂŒr solche Materialien. Auf die konkrete Liste der AbfĂ€lle, die stofflich verwertet werden mĂŒssen, wurde verzichtet, was zu begrĂŒssen ist. Diese kann bereits auf der heutigen gesetzlichen Basis auf Verordnungsebene umgesetzt werden. Weitere Aspekte zu Abfallanlagen können ebenfalls auf dieser Ebene eingebracht werden und wurden in der im November abgeschlossenen Vernehmlassung zur Totalrevision der technischen Ver-ordnung ĂŒber AbfĂ€lle (TVA) bereits aufgenommen. Anforderungen an das Inverkehrbringen Möglich bleiben Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten, deren An- oder Abbau oder deren Herstellung die Umwelt erheblich belasten. Sie mĂŒssen zwar im Einklang mit internationalen Standards sein, jedoch nicht mit den wichtigsten Handelspartnern. Auch die Forderung, diese Möglichkeit nur auf Rohstoffe zu beschrĂ€nken, wurde nicht aufgenommen. Ebenso wurde das Anliegen von anderen Wirtschaftsseiten, diese Anforderungen wie ursprĂŒnglich vom StĂ€nderat gefordert auf eine abschliessende Liste von Rohstoffen zu beschrĂ€nken, nicht aufgenommen. Eine Berichterstattungspflicht wurde zwar in der ursprĂŒnglichen Form gestrichen, jedoch fĂŒr Rohstoffe und Produkte, fĂŒr welche Anforderungen an das Inverkehrbringen gestellt wurden, wieder eingebracht. Die Datenlieferung an auslĂ€ndische Behörden ist im Zusammenhang mit dem Vollzug zu den Anforderungen an das Inverkehrbringen nach wie vor möglich. Bei der auslĂ€ndischen Behörde oder internationalen Institution muss zwar ein dem Schweizer Recht entsprechendes Amtsgeheimnis und ein angemessener Persönlichkeitsschutz gewĂ€hrleistet werden. Jedoch ist dieser Schutz nicht ausreichend. Keine Produktumweltinformationen Zu begrĂŒssen ist der Verzicht auf die Möglichkeit, Produktumweltinformationen fĂŒr gewisse Produkte zu verlangen, und auf die ausgedehnte Möglichkeit zur Berichterstattungspflicht. Beide VorschlĂ€ge hĂ€tten einen immensen administrativen Aufwand bei Unternehmen bedeutet, obwohl durch solche Massnahmen kaum ein Nutzen generiert werden kann. SubsidiaritĂ€tsprinzip teilweise berĂŒcksichtigt Positiv zu beurteilen ist der politische Wille, das SubsidiaritĂ€tsprinzip zu stĂ€rken. Jedoch ist auch dies nicht ausreichend. In einer Plattform GrĂŒne Wirtschaft will der Bund den Dialog fördern, aber auch regu-latorische Massnahmen vorbereiten. Ersteres ist zu begrĂŒssen und wird von Swissmem unterstĂŒtzt. Konkreten regulatorischen Massnahmen stehen wir hingegen kritisch gegenĂŒber. LösungsansĂ€tze aus Sicht von Swissmem zur weiteren StĂ€rkung der Ressourceneffizienz sind vielmehr echte freiwillige Massnahmen, die Kooperation zwischen Behörden und Wirtschaft, die Kommunikation und Verbreitung der bestehenden Erfolge, und die Sensibilisierung der verschiedenen Akteure (z.B. durch Pilot- & Demonstrationsanlagen oder Planungshilfen). FĂŒr Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, <link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link>), gerne zur VerfĂŒgung. Weitere Informationen zur Vorlage «FĂŒr eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (GrĂŒne Wirtschaft): <link www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx _blank>Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag» im Parlament</link> <link file:23145 _blank download>Swissmem Positionspapier zur «GrĂŒnen Wirtschaft»</link>

Letzte Aktualisierung: 14.01.2015