Peter Dietrich, was ist die Meinung von Swissmem zur Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat? GrundsĂ€tzlich spricht sich Swissmem gegen die WiedereinfĂŒhrung von BeschrĂ€nkungen fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus den EU/Efta-Staaten aus. Die PersonenfreizĂŒgigkeit hat sich fĂŒr die Industrie sehr positiv ausgewirkt. Aus politischen ErwĂ€gungen können wir mit der Aktivierung der Ventilklausel leben. Der reale Effekt der Ventilklausel ist noch offen und abhĂ€ngig vom tatsĂ€chlichen Zuwanderungsdruck.
Was heisst «politische ErwÀgungen»?
Swissmem anerkennt, dass aufgrund der starken Zuwanderung ein gewisses Unbehagen in der Bevölkerung besteht. Dieses Unbehagen muss man ernst nehmen. Die Aktivierung der Ventilklausel ist in diesem Zusammenhang die bessere Antwort, als die PersonenfreizĂŒgigkeit per se in Frage zu stellen.
Wie schÀtzt Swissmem die Auswirkungen auf das VerhÀltnis zur EU ein?
Die EU ist mit einem Exportanteil von 60% fĂŒr die MEM-Industrie der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt. Entsprechend wichtig fĂŒr die Schweizer Industrie ist ein gutes VerhĂ€ltnis zur EU. In einer ersten Reaktion beurteilt Catherine Ashton, EU-Aussenministerin, die Massnahme als Verletzung des Abkommens ĂŒber den freien Personenverkehr, das keine Ungleichbehandlung zulĂ€sst. Diese Position war zu erwarten und belastet das VerhĂ€ltnis zur EU.
Was hĂ€lt Swissmem vom Bundesgesetz ĂŒber die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur PersonenfreizĂŒgigkeit?
AllfĂ€lliges Missbrauchspotenzial wird grundsĂ€tzlich mit den bestehenden flankierenden Massnahmen ausgeschaltet. Diese haben sich bewĂ€hrt. Mit der Ausdehnung der FreizĂŒgigkeit auf die 2004 und 2007 beigetretenen EU-Staaten wurden die Wirksamkeit und der Vollzug der flankierenden Massnahmen zudem verstĂ€rkt. Die bestehenden Massnahmen mĂŒssen aber konsequent angewendet werden. Eine weitergehende Regulierung des Arbeitsmarktes erachtet Swissmem grundsĂ€tzlich als nicht nötig. Die Absicht, dass Unternehmer fĂŒr das Handeln sĂ€mtlicher Subunternehmer einstehen mĂŒssen, geht uns zu weit.