Die Erfahrung in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) zeigt, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit (FlaM) in- und ausländischen Arbeitnehmenden einen wirksamen Schutz vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Seit Einführung der paritätischen Kommission gegen Lohndumping im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages der MEM-Industrie wurde kein einziger Lohndumping-Fall nachgewiesen. Aus Firmen, welche nicht dem GAV unterstehen, sind lediglich Einzelfälle bekannt.
Swissmem befürwortet den konsequenten Vollzug der FlaM. Dieser ist jedoch auf die Bekämpfung von Missbräuchen zu beschränken, welche in Zusammenhang mit der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts gegenüber der EU stehen. Um dem Nachdruck zu verleihen, stützt Swissmem den Vorschlag des Bundesrates, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5‘000 Franken auf 30‘000 Franken zu erhöhen.
Swissmem begrüsst, dass der Bundesrat keinen Ausbau der FlaM beschlossen hat. Die wieder eingesetzte Arbeitsgruppe des Bundes muss sich bewusst sein, dass der liberale Arbeitsmarkt ein wichtiger Vorteil des Standortes Schweiz ist. Nicht zuletzt dessen Flexibilität hat viele Firmen bewogen, vorerst dem Standort Schweiz die Treue zu halten. Ein Ausbau der FlaM würde lediglich zu einer verstärkten Regulierung des Arbeitsmarktes führen und damit die Attraktivität des Denk- und Werkplatzes Schweiz schwächen. Dieser ist aufgrund der anhaltenden Frankenstärke sowie der Unsicherheiten rund um die Zukunft des Verhältnisses zur EU und um die Ausgestaltung der künftigen Unternehmensbesteuerung seit Jahren unter Druck. Aussenpolitisch besteht zudem das Risiko erschwerter Verhandlungen mit der EU, die in der Vergangenheit auf flankierende Massnahmen mit Zurückhaltung reagiert hat. Swissmem steht deshalb einer zusätzlichen Regulierung des Arbeitsmarktes kritisch gegenüber. Diese wäre nicht im Interesse des Denk- und Werkplatzes Schweiz. Zürich, 18. Dezember 2015 Weitere Auskünfte erteilt:
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