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Kommentar zum direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative

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Swissmem unterstützt ein Netto-Null-Ziel 2050. Die Industrie stellt verschiedenste technische Lösungen rund um die Dekarbonisierung bereit. Ihr kommt folglich eine Schlüsselposition zu. Swissmem befürwortet mit wenigen Vorbehalten auch den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscher-Initiative. Ein wettbewerbsfähiger Standort, technologieneutrale Instrumente zur Forschungs- und Innovationsförderung sowie ein international abgestimmtes Vorgehen sind zentrale Voraussetzungen auf dem Weg zur Dekarbonisierung.

Seit vielen Jahren investieren unsere Firmen in ihre Produktionsstätten, um die Energieeffizienz zu steigern und Treibhausgas-Emissionen zu senken. So konnte der Energiebedarf der Swissmem-Mitgliedfirmen seit 1990 um rund 40% und die CO2-Emissionen gar um 56% reduziert werden. Erdölprodukte machen noch gut 3% des Gesamtenergieverbrauchs aus, knapp 90% entfallen auf Elektrizität (56%) und Gas (33%). Nicht nur die optimierten Produktionsbedingungen, sondern vor allem die Produkte und Entwicklungen der MEM-Industrie machen sie zu einer Schlüsselbranche bei der Bereitstellung von technischen Lösungen zur Dekarbonisierung.

Die Wirtschaft ist an Bord

Auf politischer Ebene unterstützen der Wirtschaftsdachverband economiesuisse, Swissmem und grosse Teile der Wirtschaft ein Netto-Null-Ziel 2050. Sie sind von der Notwendigkeit dieses Ziels überzeugt und wollen die daraus entstehenden Chancen aktiv mitgestalten.

Ja zum Gegenentwurf zur Gletscherinitiative – wichtige Vorbehalte bleiben

Am 2. Dezember 2020 endete die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscher-Initiative. Swissmem begrüsst grundsätzlich den Gegenentwurf des Bundesrates mit dem Ansatz, den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. Im Gegensatz zum Initiativtext hat der Bundesrat in seinem Gegenentwurf auf ein Importverbot von fossilen Energieträgern verzichtet. Für Swissmem ist deshalb zentral, dass in der Umsetzungsgesetzgebung die CO2-Bepreisung, resp. die Ausweitung der CO2-Lenkungsabgabe von Brenn- auf Treibstoffe als adäquate, marktwirtschaftliche Alternative zum Importverbort aufgenommen wird. Swissmem teilt zudem das vom Bundesrat im Gegenentwurf aufgenommene Anliegen, wonach sich sichere Treibhausgassenken grundsätzlich sowohl im In- und auch im Ausland befinden können und damit auch Senkenleistungen im Ausland an die Zielerreichung angerechnet werden können.

An drei Stellen sollte der Gegenentwurf noch verbessert werden:

1. Klimaziele verfolgen und Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Zentral für die innovationsstarke und äusserst exportorientierte MEM-Industrie ist der Erhalt unseres attraktiven Forschungs- und Entwicklungsstandortes sowie unserer Wettbewerbsfähigkeit. Wenn die Schweizer Klimapolitik gemäss dem Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative auf eine Stärkung der Volkswirtschaft ausgerichtet werden soll, muss aus Sicht von Swissmem auch die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit explizit im Gegenentwurf erwähnt werden. Dabei sollen die bestehenden und technologieneutralen Instrumente der Forschungs- und Innovationsförderung gestärkt, und nicht etwa bestimmte Technologien gefördert werden.

2. Vorgehen international abstimmen

Zur Sicherstellung der politischen Mehrheitsfähigkeit sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz des direkten Gegenentwurfs ist ein klimapolitisch international abgestimmtes Vorgehen erforderlich, was im Gegenentwurf zwingend festgehalten sein sollte. Die Anstrengungen zur Einführung globaler Instrumente wie ein möglichst länderübergreifendes Emissionshandelssystem, eine globale CO2-Abgabe und konkrete Abkommen für Ausland-Emissionsreduktionen müssen insbesondere zur Wahrung unserer Wettbewerbsfähigkeit unbedingt weiterverfolgt werden. Wollen wir im globalen Klimaschutz Fortschritte erzielen, müssen wir verhindern, dass besonders energieintensive Unternehmen ihre Produktionen aus Kostengründen ins Ausland verlagern. Mit dem sogenannten «carbon leakage» wäre weder dem Klima noch dem Schweizer Wirtschaftsstandort gedient.

3. Lange Investitionszyklen bei energieintensiven Unternehmen berücksichtigen

Schliesslich müssen Emissionsreduktionen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wesentliche Emissionsreduktionen erfolgen oft durch Technologiesprünge. Für die Substitution fossiler Energieträger ist aber gerade bei sehr energieintensiven Prozessen meist auch eine sehr kapitalintensive neue Infrastruktur notwendig. Lange Investitionszyklen in der Industrie sind deshalb nicht mit linearen Emissions-Absenkpfaden vereinbar, wie sie der Gegenentwurf vorsieht. Hier braucht es noch eine Korrektur, um über inkrementelle Emissionsreduktionen hinaus, auch die Transformation der «Grossen» begleiten zu können.

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Letzte Aktualisierung: 23.12.2020