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Leistungen der Arbeitslosenversicherung seit dem 1. April 2011

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Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
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Swissmem hat sich dafür eingesetzt, dass die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes umgesetzt werden kann. Seit dem 1. April 2011 sind folgende Änderungen in Kraft.

Versicherter Verdienst
    
Ein Verdienst ist neu dann versichert, wenn er durchschnittlich CHF 500 im Monat erreicht. Kompensationszahlungen im Falle eines Zwischenverdienstes werden bei der Berechnung des versicherten Verdienstes in einer neu eröffneten Rahmenfrist nicht mehr berücksichtigt.
    
Wartezeit
    
Alle Personen, die eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren sowie einen Verdienst bis CHF 60'000 haben sowie Personen mit einem Verdienst bis CHF 36'000 pro Jahr müssen keine Wartezeiten bestehen.

Für alle übrigen Personen beträgt die Wartefrist neu: • 10 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen CHF 60'001 und CHF 90'000 • 15 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen CHF 90'001 und CHF125'000 • 20 Tage bei einem versicherten Verdienst über CHF 125'000

Neu haben auch Personen mit abgeschlossener Ausbildung, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und über 25-jährige Versicherte die aufgrund einer Schuldbildung, Umschulung oder Weiterbildung von der Erfüllung der Beitragszeit befreit waren, eine besondere Wartezeit von 120 Tagen zu bestehen.
Taggeldhöchstanspruch

Nicht mehr möglich ist, dass Kantone, welche von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Taggelder erhöhen können.

Übergang vom alten zum neuen Recht


Alle Versicherten, die ihre Rahmenfrist vor dem 1. April 2011 eröffnet haben, müssen keine zusätzlichen Wartetage bestehen. Ebenfalls erfolgt für Versicherte, deren Rahmenfrist vor dem 1. April 2011 eröffnet worden ist, keine Neubeurteilung des versicherten Verdienstes.

Für Fragen steht Ihnen der Bereich «Arbeitgeberpolitik», Frau Nicole Mylonas, 044 384 41 11, gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 03.05.2011