Im Zuge des letztjährig verabschiedeten Bundesgesetzes zur Anpassung der flankierenden Massnahmen hat der Bundesrat die Verordnungen im Bereich der Personenfreizügigkeit mit Inkraftsetzung per 15. Mai 2013 geändert. Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum müssen künftig für ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeitenden den Lohn vorgängig melden. Bitte entnehmen Sie die Details unter: <link www.news.admin.ch/message/index.html;http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=48530</link> Bei Fragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (<link b.zimmermann@swissmem.ch>b.zimmermann@swissmem.ch</link>) gerne zur Verfügung.