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Lohnmeldung für ausländische Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum

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Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum müssen künftig für ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeitenden den Lohn vorgängig melden.

Im Zuge des letztjährig verabschiedeten Bundesgesetzes zur Anpassung der flankierenden Massnahmen hat der Bundesrat die Verordnungen im Bereich der Personenfreizügigkeit mit Inkraftsetzung per 15. Mai 2013 geändert. Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum müssen künftig für ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeitenden den Lohn vorgängig melden. Bitte entnehmen Sie die Details unter: <link www.news.admin.ch/message/index.html;http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=48530</link> Bei Fragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (<link b.zimmermann@swissmem.ch>b.zimmermann@swissmem.ch</link>) gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2013