Die Liste der EU-Kommission mit den Ă„nderungen finden Sie hier.
Bekanntlich hat die EU-Kommission im Jahr 2019 die Art der Publikation der EN-Normen geändert. Es werden nur noch die Änderungen gegenüber der vorherigen Liste veröffentlicht. Das Schweizerische Informationszentrum für technische Regeln (switec) führt jeweils eine kumulierte Liste, so dass Ihnen weiterhin eine vollständige Liste der EN-Normen, welche bei Einhaltung die Konformitätsvermutung auslösen, zur Verfügung steht.
Sie finden die Liste von switec hier.
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), welche im Amtsblatt publiziert bzw. im Schweizer Bundesblatt bezeichnet worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist jedoch freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig zu gewährleisten. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
FĂĽr Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier gerne zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).