Im Amtsblatt vom 15. Januar 2016 hat die EU-Kommission die neuste Liste der harmonisierten Normen publiziert, welche unter der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) die Konformitätsvermutung auslösen. Der folgende Link führt Sie zu dieser Liste: <link eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/;http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0115(01)&from=EN</link>
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen, welche im Amtsblatt unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG publiziert werden, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Beweis des Gegenteils von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
Für Fragen steht Ihnen Urs Meier gerne zur Verfügung (<link u.meier@swissmem.ch>u.meier@swissmem.ch</link>; 044 384 48 10).