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MEM-Industrie: Erfolgreicher Abschluss der GAV-Verhandlungen

Die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) haben sich ĂŒber die Inhalte eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt. Der schon bisher fortschrittliche GAV der MEM-Industrie wird weiter modernisiert und den Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft angepasst. Er beinhaltet neu verschiedene Massnahmen, um die Mitarbeitenden der MEM-Branche arbeitsmarktfĂ€hig zu halten. Dazu gehören auch die GrundzĂŒge eines Umschulungsmodells, der sogenannten «MEM-Passerelle 4.0». Insgesamt prĂ€sentiert sich der neue GAV als zeitgemĂ€sses Vertragswerk, das sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern Vorteile bringt und der MEM-Industrie zusĂ€tzliche AttraktivitĂ€t verleiht. VorbehĂ€ltlich der Zustimmung der Organe der ArbeitnehmerverbĂ€nde und von Swissmem (ASM Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie) tritt der neue GAV am 1. Juli 2018 in Kraft.

Die Vertragsdauer des aktuellen Gesamtarbeitsvertrages der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-GAV) lĂ€uft am 30. Juni 2018 aus. Seit Mitte Februar 2018 verhandelte Swissmem mit den AngestelltenverbĂ€nden Angestellte Schweiz, KaufmĂ€nnischer Verband und Schweizer Kader Organisation sowie den Gewerkschaften Unia und Syna ĂŒber dessen Erneuerung. Nach zahlreichen, sehr intensiven Verhandlungsrunden konnten sich die sechs Verhandlungsdelegationen auf einen neuen GAV einigen. Swissmem-PrĂ€sident Hans Hess meint dazu: «Ich bin sehr froh, dass wir zeitgerecht eine Einigung erzielen konnten. Nach schwierigen Jahren ist es in diesen GAV-Verhandlungen gelungen, die Sozialpartnerschaft in der MEM-Industrie einen grossen Schritt weiterzubringen».

StÀrkung der AttraktivitÀt der ArbeitsplÀtze in der MEM-Industrie

Der neue GAV prĂ€sentiert sich als modernes Vertragswerk, das sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern Vorteile bringt und der MEM-Industrie zusĂ€tzliche AttraktivitĂ€t verleiht. Er beinhaltet verschiedene Massnahmen zur Förderung und Weiterbildung der Mitarbeitenden, insbesondere von jungen Menschen, Frauen und Ă€lteren Mitarbeitenden. Es wurden auch die GrundzĂŒge einer «MEM-Passerelle 4.0» verankert. Diese Initiative fĂŒr eine Zweitausbildung von berufstĂ€gigen Erwachsenen basiert auf der im MĂ€rz 2018 vorgestellten Swissmem-<link www.swissmem.ch/umschulung _blank external-link-new-window>Umschulungsinitiative</link> und dem Konzept «Passerelle 4.0» von Unia. Die «MEM-Passerelle 4.0» soll Mitarbeitenden der MEM-Industrie, deren ArbeitsmarktfĂ€higkeit aufgrund des raschen technologischen Wandels in Gefahr ist, neue berufliche Perspektiven eröffnen. FĂŒr die Unternehmen verspricht sie einen wichtigen Beitrag, damit sie auch kĂŒnftig ĂŒber genĂŒgend qualifizierte FachkrĂ€fte verfĂŒgen. Die Integration der «MEM-Passerelle 4.0» in den neuen GAV ist ein gutes Beispiel, wie im Rahmen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft eine «Win-Win-Situation» fĂŒr Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden kann. Die Sozialpartner werden die «MEM-Passerelle 4.0» gemeinsam weiterentwickeln.

ErgĂ€nzend dazu werden im neuen GAV erweiterte Bestimmungen zur Förderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgenommen. Die Unternehmen sind aufgerufen, je nach ihren betrieblichen Möglichkeiten junge Menschen, Frauen, Ă€ltere Mitarbeitende und Personen mit BeeintrĂ€chtigungen gezielt zu unterstĂŒtzen. Zudem wurden Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschlossen. Diese Bestimmungen erhöhen die AttraktivitĂ€t der ArbeitsplĂ€tze in der MEM-Industrie und helfen mit, den zunehmenden FachkrĂ€ftemangel in den MEM-Firmen zu bekĂ€mpfen.

Verbesserungen fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer

DarĂŒber hinaus enthĂ€lt der neue MEM-GAV einige weitere Anpassungen. Die Arbeitgeberseite profitiert dabei von folgenden Bestimmungen:
‱    Die GeschĂ€ftsleitungen können in verschiedenen, klar definierten Situationen mit der internen Arbeitnehmervertretung eine temporĂ€re Arbeitszeiterhöhung fĂŒr eine Dauer von maximal 24 Monate vereinbaren, ohne dass die Sozialpartner involviert werden mĂŒssen. Damit können die Unternehmen in Absprache mit der Arbeitnehmerschaft schnell und situationsgerecht auf herausfordernde Situationen reagieren.
‱    Neu können Unternehmen mit Mitarbeitenden, die ein Jahreseinkommen von ĂŒber 120‘000 Franken erhalten und ĂŒber eine grosse Zeitautonomie verfĂŒgen, einen Verzicht der Arbeitszeiterfassung vereinbaren.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedfirmen des MEM-GAV kommen in den Genuss von zusÀtzlichen Verbesserungen:
‱    FĂŒr Ă€ltere Mitarbeitende wurde eine besondere Sorgfaltspflicht vereinbart. Zudem wird fĂŒr Arbeitnehmende, die ĂŒber 55 Jahre alt sind und mehr als zehn Dienstjahre aufweisen, die KĂŒndigungsfrist um einen Monat verlĂ€ngert.
‱    Die Mindestlöhne in der Region C (Tessin und Jurabogen) werden schrittweise erhöht. Zudem werden ab 2019 alle Mindestlöhne gemĂ€ss der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst. Im Rahmen der JahresabschlĂŒsse sind die Unternehmen zudem verpflichtet, die Einhaltung der Mindestlöhne von der externen Revision ĂŒberprĂŒfen zu lassen.

Hans Hess wertet das Ergebnis der GAV-Verhandlungen positiv: «Ich bin mit dem Resultat zufrieden. Der neue MEM-GAV ist ein ausgewogenes, modernes Vertragswerk, welches die Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft noch besser berĂŒcksichtigt. Und er sichert weiterhin den absoluten Arbeitsfrieden, was ein grosser Vorteil des Produktionsstandortes Schweiz darstellt.»
VorbehĂ€ltlich der Zustimmung der zustĂ€ndigen Organe der ArbeitnehmerverbĂ€nde und von Swissmem (ASM Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie) tritt der neue GAV am 1. Juli 2018 in Kraft und wird fĂŒr fĂŒnf Jahre gĂŒltig sein. Dem MEM-GAV sind ĂŒber 100‘000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 521 Unternehmen unterstellt.

Weitere AuskĂŒnfte erteilen:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail <link i.zimmermann@swissmem.ch>i.zimmermann@swissmem.ch</link>

Kareen Vaisbrot, Leiterin Arbeitgeberpolitik
Tel. +41 44 384 42 03 / Mobile +41 79 220 52 18
E-Mail <link k.vaisbrot@swissmem.ch>k.vaisbrot@swissmem.ch</link>


Link Swissmem-Umschulungsinitiative: <link www.swissmem.ch/umschulung>www.swissmem.ch/umschulung</link&gt;

Letzte Aktualisierung: 02.06.2018