Der geltende Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV der MEM-Industrie) zwischen dem ASM Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (Swissmem) einerseits und den Arbeitnehmerverbänden Angestellte Schweiz, Unia, Syna, KV Schweiz und SKO andererseits läuft am 31. Dezember 2010 aus. Im Januar 2010 nahmen die Vertragsparteien erste Verhandlungen auf, wobei bald auf beiden Seiten festgestellt wurde, dass nach Monaten des starken wirtschaftlichen Einbruches ab Ende 2008 und fortlaufend im 2009 und dem damit einhergehenden Personalabbau auf beiden Seiten Bedürfnis nach stabilen Rahmenbedingungen bestand.
Aus diesem Grund sind die Verhandlungspartner zum Schluss gekommen, dass sie im Interesse der Unternehmen und der Beschäftigten möglichst rasch Klarheit über den Fortbestand des GAV schaffen sollten. Sie haben deshalb frühzeitig entschieden, den für rund 101’500 Mitarbeitende und 590 Unternehmen geltenden Gesamtarbeitsvertrag um zweieinhalb Jahre bis Ende Juni 2013 zu verlängern. Mit der Vertragsverlängerung um zweieinhalb Jahre wollen die Sozialpartner der MEM-Industrie den Unternehmen und den Beschäftigten ein Stück Sicherheit und Vertrauen in einer sehr unsicheren Zeit vermitteln. Sie wollen damit aber auch ein Zeichen für die Zukunft der schweizerischen MEM-Industrie setzen und einen Beitrag für ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung am Standort Schweiz leisten. Die Vertragsparteien werden die bisherigen periodischen Aussprachen fortführen. In diesen sollen aktuelle Branchenfragen geklärt und Vertragsprobleme gelöst werden.
Der GAV der MEM-Industrie ist traditionellerweise wegweisend für zahlreiche GAVs der Schweiz und hat sich seit dem 1937 vereinbarten «Friedensabkommen» auf das heutige hohe Niveau weiterentwickelt. Er enthält eine Jahresarbeitszeit von 2080 Stunden (auf Wochenbasis 40 Stunden), grosszügige Feiertags- und Ferienregelungen (mindestens 25 Tage für alle), gute Lohnersatzleistungen bei Krankheit/Unfall etc., einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen sowie Bestimmungen über die Weiterbildung und eine stark ausgebaute Mitwirkung im Betrieb. Er ist nicht allgemeinverbindlich erklärt.
Informationen zum bestehenden GAV unter <link www.sozialpartner.ch _blank external-link-new-window>www.sozialpartner.ch</link>
ZĂĽrich, 24. Juni 2010
Weitere AuskĂĽnfte erteilen: Swissmem, Daniella LĂĽtzelschwab, Tel. 079 366 92 13, <link d.luetzelschwab@swissmem.ch - mail>d.luetzelschwab@swissmem.ch</link>
Angestellte Schweiz (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine), Benno Vogler, Tel. 079 379 74 30, <link benno.vogler@solnet.ch - mail>benno.vogler@solnet.ch</link>
Gewerkschaft Unia, Renzo Ambrosetti, Tel. 079 223 93 47, <link renzo.ambrosetti@unia.ch - mail>renzo.ambrosetti@unia.ch</link>
Syna – die Gewerkschaft, Josef Lustenberger, Tel. 079 322 68 05, <link josef.lustenberger@syna.ch - mail>josef.lustenberger@syna.ch</link>
KV Schweiz Kaufmännischer Verband Schweiz, Barbara Gisi, Tel. 079 775 66 10, <link barbara.gisi@kvschweiz.ch - mail>barbara.gisi@kvschweiz.ch</link>
SKO Schweizer Kader Organisation, Beat ZĂĽrcher, Tel. 079 262 95 46, <link b.zuercher@sko.ch - mail>b.zuercher@sko.ch</link>