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Mindestzinssatz 2013

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Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
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Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens hat Swissmem zur Höhe des Mindestzinssatzes für das Jahr 2013 wie folgt Stellung bezogen: Der aktuelle Mindestzinssatz von 1,5% ist für das Jahr 2013 beizubehalten.

Die Ausgangslage für unsere Betriebe bezüglich Höhe des Mindestzinses ist sehr unterschiedlich. Einige unsere Mitgliedfirmen sind Sammelstiftungen angeschlossen, andere führen autonome oder teilautonome Vorsorgeeinrichtungen.

Durch einen zu hohen Mindestzinssatz werden die Pensionskassen wie auch die Sammelstiftungen gezwungen, unverhältnismässige Risiken im Rahmen ihrer Anlagen einzugehen. Die Vorsorgewerke müssen daher über Rahmenbedingungen verfügen, welche es ihnen erlauben, ihre Verpflichtungen langfristig sicherzustellen. Ein Instrument hierfür ist ein angemessener Mindestzinssatz.

Die Situation am Anlagemarkt ist zurzeit verhalten. Eine positive Entwicklung im Jahr 2013 ist nicht zu erwarten. Aus diesen Gründen sprechen wir uns für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1,5% aus.

Für Fragen steht Ihnen Frau Nicole Mylonas, Ressortleiterin Arbeitgeberpolitik, unter der Telefonnummer 044 384 41 11 gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 07.09.2012