Unternehmen sind verpflichtet, die Abnehmer ihrer Produkte ĂŒber mögliche GefĂ€hrdungen und die Schutzmassnahmen zu deren Vermeidung zu informieren. Da nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit der Freisetzung von Nanoobjekten aus Produkten Gesundheitsrisiken verbunden sind, mĂŒssen entsprechende Informationen in den SicherheitsdatenblĂ€ttern verankert werden.
Das seco hat in Zusammenarbeit mit BAG, BAFU und SUVA einen Leitfaden zur Erstellung von nanospezifischen SicherheitsdatenblĂ€ttern erarbeitet. Dieser soll betroffene Betriebe bei der Wahrnehmung ihrer Informationspflicht unterstĂŒtzen. Am Mittwoch, 25. Mai 2011 wird der Leitfaden im Rahmen eines Workshops in ZĂŒrich dem interessierten Publikum vorgestellt. Alle weiteren Details zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular sind der <link file:9705 _blank download>Einladung des seco</link> zu entnehmen. Die Teilnahme am Anlass ist kostenlos.