Der Nationalrat hat am 16. April 2013 die Revision des Sanierungsrechts beraten. Leider hat die Grosse Kammer mit 89:76 Stimmen bei 6 Enthaltungen als Zweitrat der Einführung einer zwingenden Sozialplanpflicht zugestimmt. Die Revision des Sanierungsrechts dürfte in der kommenden Sommersession bereinigt und verabschiedet werden. Anlässlich der Debatte wurde wiederholt auf die beiden Motionen 12.3403 und 12.3654 zur Schaffung eines Sanierungsrechts im Obligationenrecht verwiesen. Detailliertere Informationen zum weiteren Vorgehen diesbezüglich sind jedoch noch immer nicht bekannt. Swissmem bedauert dieses Vorgehen und ist der Meinung, dass das liberale Arbeitsrecht als Standortvorteil erneut geschwächt wird. Weiter würden für mittlere und grössere Unternehmen Zusatzkosten anfallen. Wie der Blick ins Ausland zeigt, führt eine gesetzliche Sozialplanpflicht zu einer starken, sozialpolitisch nicht notwendigen Verteuerung von Restrukturierungsmassnahmen und damit zu einer erheblichen Beschränkung der Arbeitsmarktflexibilität. In der MEM-Branche ist dies die Aufgabe der Sozialpartner, welche diese sehr gut erfüllen. Swissmem lehnt den gesetzlich festgeschriebenen Sozialplan als Eingriff in die Arbeitsmarktordnung ab.