Seit Mitte 2009 bestehen Vorschriften bezüglich Energieeffizienz und Kennzeichnung für verschiedene Elektrogeräte. Im Rahmen der aktuellen Revision der Energieverordnung wurden diese Anforderungen dem heutigen Stand der Technik und den von der EU beschlossenen neuen Vorschriften angepasst. Ab 1. Januar gelten demnach neue oder erweiterte Effizienzvorschriften für neue TV-Geräte, Umwälzpumpen, Leuchtstoff- und Strassenlampen, Kühl- und Gefriergeräte sowie Set-Top-Boxen. Zudem wird eine neue Energieetikette für TV-Geräte eingeführt und die neue Gestaltung der Energieetikette für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen sowie Geschirrspüler von der EU übernommen. Die neue Energieetikette reicht bis zur besten Klasse A+++.
Neu definiert wurde auch der Betriff des Inverkehrbringens. Im Gegensatz zur bisherigen Definition des Begriffs im Schweizer Recht versteht das EU-Recht darunter nur das erstmalige Überlassen eines Produkts. Die Effizienzvorschriften müssen deshalb in der EU lediglich beim Import und bei der Herstellung beachtet werden und nicht – wie bisher in der Schweiz – bis hin zum Detailhandel. Das schweizerische Recht wird in diesem Punkt nun analog zur EU ausgestaltet. Allerdings dürfen neue Geräte trotzdem nicht unbefristet im Verkauf bleiben, sondern müssen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten neuer Effizienzvorschriften aus den Regalen des Detailhandels verschwinden.
Swissmem hat sich im Rahmen einer Anhörung im Sommer 2011 zu den neuen Gerätevorschriften geäussert und die Anpassungen ans EU-Recht begrüsst. Ein <link file:10774 _blank download>Faktenblatt des Bundesamts für Energie</link> gibt eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Die Anforderungen im Detail lassen sich dem <link file:10773 _blank download>Entwurf der revidierten Energieverordnung</link> entnehmen.