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Neue Substanzen unter RoHS2 reguliert

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Die EU-Kommission hat die vier Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP in Anhang II von RoHS2 aufgenommen. Damit werden sie in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten beschrĂ€nkt. Übergangsfristen sind bis 2019 und 2021 vorgesehen.

Vier Phthalate wurden in Anhang II der RoHS2-Richtlinie zur BeschrĂ€nkung der Verwendung bestimmter gefĂ€hrlicher Stoffe in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten (Directive on the Restriction of the use Of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment, 2011/65/EU) aufgenommen: Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Sie wurden bereits 2011 in der revidierten RoHS2 als prioritĂ€re Stoffe fĂŒr eine ErgĂ€nzung erwĂ€hnt. Es handelt sich um Weichmacher in Kunststoffen, insbesondere in PVC. Übergangsfristen bis 2019 und 2021 Nach einer Übergangsfrist dĂŒrfen die vier Phthalate in der EU nicht mehr in Konzentrationen grösser 0.1 Gewichts-% in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten vorliegen. Die Übergangsfrist lĂ€uft fĂŒr die meisten GerĂ€tekategorien (1-7, 10 und 11) am 22.07.2019 aus. FĂŒr medizinische GerĂ€te und Kontroll- und Messinstrumente inklusive industrielle Kontroll- und Messinstrumente lĂ€uft die Übergangsfrist am 22.07.2021 aus. Ausserdem sind Kabel und Ersatzteile von der BeschrĂ€nkung ausgenommen, wenn sie der Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung oder Erweiterung von GerĂ€ten dienen, die vor der jeweiligen Frist in Verkehr gebracht wurden. Damit wird die ErgĂ€nzung dem Prinzip «repair as produced» gerecht. Nationale Umsetzung Den europĂ€ischen Mitgliedsstaaten wird eine Frist bis 31.12.2016 eingerĂ€umt, um die ErgĂ€nzung in nationales Recht umzusetzen. In der Schweiz ist die RoHS2 im Anhang 2.18 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) umgesetzt. Da diese die beschrĂ€nkten Stoffe namentlich auflistet, wird die EinschrĂ€nkung erst nach einer Anpassung der ChemRRV in der Schweiz zur Geltung kommen. Ausnahmen unter RoHS2 Unter RoHS2 sind die Ausnahmen in den AnhĂ€ngen III und IV jeweils fĂŒr einen beschrĂ€nkten Zeitraum gĂŒltig. Eine VerlĂ€ngerung der Ausnahmen muss frĂŒhzeitig beantragt werden. In einem branchenĂŒbergreifenden Projekt arbeiten verschiedene europĂ€ische SektorverbĂ€nde seit LĂ€ngerem an den entsprechenden Dossiers. FĂŒr interessierte Mitglieder kann ein Kontakt zu dem Projekt hergestellt werden (Email an: <link c.roth@swissmem.ch - mail>Christine Roth</link>, betroffene Ausnahme bitte angeben). Ausserdem wird Mitgliedern, die von einer Ausnahme unter RoHS Gebrauch machen, empfohlen, sich auf der diesbezĂŒglichen <link rohs.exemptions.oeko.info - external-link-new-window>Website</link> zu registrieren, um jeweils ĂŒber die entsprechende Ausnahme bzw. allfĂ€llige Anhörungen auf dem Laufenden zu sein. HĂ€ngiger VerlĂ€ngerungsantrag einer Ausnahme GegenwĂ€rtig erstaunt die ZurĂŒckweisung eines VerlĂ€ngerungsantrages durch das EU-Parlament. Es handelt sich um die Ausnahme bezĂŒglich «Cadmium in farbkonvertierenden II-VI-basierten LEDs (< 10 ÎŒg Cd je mm 2 Licht emittierende FlĂ€che) zur Verwendung in Halbleiter-Beleuchtungen oder Display-Systemen». Der Antrag geht nun zurĂŒck an die EU-Kommission. Solange keine Entscheidung getroffen wurde, bleibt die Ausnahme bestehen. HĂ€ngige Änderung des Geltungsbereichs Ebenfalls bei der EU-Kommission hĂ€ngig ist der Vorschlag, den Geltungsbereich von RoHS2 leicht zu Ă€ndern. Betroffen ist insbesondere der Artikel 2 Absatz (2), der besagt, dass Elektro- und ElektronikgerĂ€te, die nicht im Geltungsbereich von RoHS lagen, jedoch in den Geltungsbereich von RoHS2 fallen, bis zum 22. Juli 2019 auf dem Markt bereitgestellt werden dĂŒrfen. Dies impliziert jedoch, dass das nach diesem Datum nicht mehr der Fall sein wird, womit der Weiterverkauf, Verleih, Refurbishment oder Second-Hand-Gebrauch nicht mehr gestattet wĂ€ren. Damit mĂŒssten gerade langlebige GerĂ€te frĂŒhzeitig und unnötig aus dem Verkehr genommen werden. Ein Änderungsantrag der EU-Kommission, der diesen Missstand auch im Sinne einer höheren Ressourceneffizienz aufhebt, wird in nĂ€chster Zeit erwartet. <link eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/ - external-link-new-window>Delegierte Richtlinie 2015/863 zur ErgĂ€nzung von RoHS2 mit vier Phthalaten</link> <link eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do - external-link-new-window>RoHS2-Richtlinie 2011/65 </link> FĂŒr Fragen steht Ihnen <link c.roth@swissmem.ch - mail>Christine Roth</link>, Ressortleiterin Umwelt, Tel. 044 384 48 07 , gerne zur VerfĂŒgung.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2015