Die Vollzugsmitteilungen des BAFU zur Umsetzung der CO2-Verordnung werden periodisch überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Vollzugsmitteilung zur CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel Für Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen, aber nicht als Grossemittenten unter das Schweizer Emissionshandelssystem fallen, ist die <link www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01723/index.html _blank external-link-new-window>Vollzugsmitteilung «CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel»</link> von besonderem Interesse. Das rund 60-seitige Dokument erläutert unter anderem,
- wie beurteilt wird, ob ein Unternehmen berechtigt ist, sich von der Abgabe befreien zu lassen,
- wie die Systemgrenzen der Verpflichtung definiert werden,
- welche Arten von Zielen (Emissions- oder Massnahmenziel) von welchen Unternehmen beantragt werden können und wie sie berechnet werden,
- wie Produktionsindikatoren und Massnahmenwirkung bestimmt werden,
- auf welche Weise Fernwärme, Fernkälte und fossile WKK-Anlagen berücksichtigt werden,
- wie ein Unternehmen bei der Gesuchstellung vorgehen muss,
- wie Emissionsminderungszertifikate und Mehrleistungen angerechnet werden können,
- wie bei Monitoringbericht und Warenbuchhaltung vorgegangen werden muss, und
- welche Änderungen im Unternehmen dem BAFU mitgeteilt werden müssen.
Unternehmen, die eine Zielvereinbarung zur Befreiung von der CO2-Abgabe abschliessen wollen, finden bei der Energieagentur der Wirtschaft Beratung und Unterstützung. In Zukunft soll die Umsetzung der Abgabebefreiung durch zwei verschiedene Vollzugsorganisationen gewährleistet werden – eine entsprechende Ausschreibung der Bundesämter für Umwelt und für Energie ist im Gang. Vollzugsmitteilung «Projekte zur Emissionsverminderung im Inland»Die <link www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01724/index.html _blank external-link-new-window>Vollzugsmitteilung «Projekte zur Emissionsverminderung im Inland»</link> zeigt die Anforderungen auf, denen inländische Klimaschutzprojekte gerecht werden müssen, damit sie von den Herstellern und Importeuren fossiler Treibstoffe sowie den Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke zur Kompensation der von ihnen verursachten CO2-Emissionen angerechnet werden können. Die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und fossilthermische Kraftwerke bietet Industrieunternehmen eine Möglichkeit, freiwillige Emissionsminderungsprojekte bescheinigen zu lassen und als Kompensationsprojekte zu verkaufen. Die neu gegründete <link www.klik.ch/de/Home.1.html _blank external-link-new-window>Stiftung Klik</link> fungiert als Kompensationsgemeinschaft, die den Inverkehrbringern fossiler Treibstoffe die Erfüllung ihrer Kompensationspflicht abnimmt. Sie investiert ihre Mittel in nachweislich wirksame Kompensationsprojekte in der Schweiz, die vollumfänglich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Bundesamt für Umwelt, die Energieagentur der Wirtschaft sowie die Stiftung Klik stehen interessierten Unternehmen für weitere Informationen zur Verfügung. Weitere Information: <link www.bafu.admin.ch/klima/12325/index.html _blank external-link-new-window>Website des Bundesamts für Umwelt zur Schweizer Klimapolitik ab 2013</link> <link www.bafu.admin.ch/publikationen/00014/index.html _blank external-link-new-window>Publikationen des Bundesamts für Umwelt zum Thema Klima</link><link www.enaw.ch _blank external-link-new-window>Energieagentur der Wirtschaft (EnAW)</link><link www.klik.ch _blank external-link-new-window>Stiftung Klik</link>Kontakt bei Swissmem: Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie, <link s.studer@swissmem.ch>s.studer@swissmem.ch</link>; Tel. +41 44 384 4866