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Neufassung der RoHS-Richtlinie verabschiedet

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Am 27. Mai verabschiedete der EU-Rat die Neufassung der Richtlinie 2002/95/EG zur BeschrĂ€nkung der Verwendung bestimmter gefĂ€hrlicher Stoffe in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten («RoHS-Directive»). Die RoHS-Richtlinie schrĂ€nkt die Verwendung sechs gefĂ€hrlicher Stoffe in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten ein. Durch die Revision wird der Geltungsbereich der Richtlinie stark erweitert. Zudem wird die EU-Kommission verpflichtet, die Liste der verbotenen Stoffe regelmĂ€ssig zu ĂŒberprĂŒfen und anzupassen. In Zukunft muss daher mit weiteren Stoffverboten gerechnet werden.

Nach zweieinhalb Jahren hat der Rat der EuropĂ€ischen Union die Revision der RoHS-Richtlinie Ende Mai abgeschlossen. Die Richtlinie, die die Verwendung sechs gefĂ€hrlicher Stoffe in Elektro- und Elekt-ronikgerĂ€ten einschrĂ€nkt, hat dadurch einen stark erweiterten Geltungsbereich erhalten. Neu gilt RoHS grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Elektro- und ElektronikgerĂ€te.
Stufenweise Ausweitung des Geltungsbereichs
Den neu betroffenen Produkten werden unterschiedliche Übergangsfristen eingerĂ€umt: FĂŒr MedizingerĂ€te und nicht-industrielle Mess- und Kontrollinstrumente werden die Vorschriften drei Jahre, fĂŒr in-vitro-MedizingerĂ€te fĂŒnf Jahre, fĂŒr industrielle Mess- und Kontrollinstrumente sechs Jahre und fĂŒr alle ĂŒbrigen Elektro- und ElektronikgerĂ€te acht Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Richtlinie fĂ€llig. Kabel und Ersatzteile werden neu explizit in den Geltungsbereich einbezogen. Ortsfeste industrielle Werkzeuge, grosse, fixe Installationen, Photovoltaikpanels und weitere Produktgruppen sind dagegen ausgenommen. Die EU-Kommission hat den Auftrag, die Auswirkungen des geĂ€nderten Geltungsbereichs innerhalb von drei Jahren zu untersuchen und, falls erforderlich, weitere Ausnahmeregelungen vorzuschlagen. Damit herrscht fĂŒr bis zu drei Jahre weiterhin Unsicherheit bezĂŒglich des zukĂŒnftigen Geltungsbereichs der RoHS-Richtlinie.
Vorderhand keine neuen Stoffverbote
Die Liste der eingeschrĂ€nkten Stoffe bleibt bei der RoHS-Revision unverĂ€ndert. Die EU-Kommission wird jedoch beauftragt, die Stoffliste innerhalb von drei Jahren zu ĂŒberprĂŒfen und gegebenenfalls anzupassen. Mittelfristig ist daher von der EinfĂŒhrung zusĂ€tzlicher Stoffverbote auszugehen. Die PrĂ€ambel der revidierten Richtlinie nennt vier Stoffe, die dabei prioritĂ€r zu prĂŒfen sind. Dazu zĂ€hlen Hexabromo-cyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP) und Dibutylphtha-lat (DBP). Sobald ausreichende wissenschaftliche Grundlagen vorhanden sind, sollen darĂŒber hinaus auch EinschrĂ€nkungen fĂŒr Nanomaterialien geprĂŒft werden.
CE-Kennzeichnung fĂŒr alle ElektrogerĂ€te
Neu fordert RoHS eine KonformitĂ€tsdeklaration und CE-Kennzeichnung fĂŒr alle Elektro- und ElektronikgerĂ€te. Damit einher gehen weitere Verpflichtungen zur Einholung technischer Dokumentationen, zur Aufbewahrung der Dokumente und bezĂŒglich der Deklaration selbst.
Die Industrie betrachtet die Neufassung der RoHS-Richtlinie mit gemischten GefĂŒhlen. Einerseits wurden mit der einstweiligen Verhinderung zusĂ€tzlicher Stoffverbote oder der Festlegung verschiedener Ausnahmen wichtige Ziele erreicht. Andererseits sorgen die Ausweitung des Geltungsbereichs sowie die nach wie vor mangelhafte Abstimmung mit anderen Rechtsvorschriften (z.B. REACH) fĂŒr Unsicherheit.
Die offizielle Publikation des Rechtstextes im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union ist in KĂŒrze zu erwarten. Die Neufassung der RoHS-Richtlinie tritt 20 Tage nach dieser Publikation in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten innert 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weitere Informationen zur Neufassung von RoHS sind der <link www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/envir/122249.pdf _blank external-link-new-window>Medienmitteilung des EU-Rats</link>, dem <link register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/pe00/pe00062.en10.pdf _blank external-link-new-window>provisorischen Rechtstext</link> sowie der <link file:10574 _blank download>Medienmitteilung von Orgalime</link> zu entnehmen.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011