Allgemein
Zahlungskonditionen fĂĽr Kursgeld / Lehrmittel und firmeninterne Weiterbildungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage und der Rechnungsbetrag ist ohne Skontoabzug zu begleichen. Die Kosten verstehen sich zzgl. MwSt. Ordner und Arbeitsunterlagen, sofern nicht anders vermerkt, sind im Kursgeld enthalten. Zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten, auch bei Kursen in Hotels, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Die Rechnungsstellung für firmeninterne Weiterbildungen erfolgt nach der Dienstleistung, bei länger dauernden Aufträgen vierteljährlich. Die Spesen für Medienmiete, spezielle Materialien, Fahrten, Mahlzeiten und Übernachtungen werden nach realem Kostenaufwand in Rechnung gestellt.
Für Kurse mit einer Dauer ab 10 Tagen können in Ausnahmefällen, in Absprache mit unserem Office Management Team, Ratenzahlungen vereinbart werden. Das Kursgeld kann in max. 4 monatlichen Raten beglichen werden, wobei die erste Rate vor Kursstart fällig wird. Für den Mehraufwand verrechnen wir eine Pauschale von 200 CHF, welche mit der ersten Rate fällig wird. Die letzte Rate wird stets vor Kursende fällig.
Datenschutz
Die Swissmem Academy ist zur Bearbeitung von persönlichen Daten der Teilnehmenden (wie beispielsweise Name, Vorname, Adresse, E-Mail usw.) im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Die Aufnahme von Bild- und Videomaterial während Kursen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Swissmem Academy erlaubt. Die Teilnehmenden willigen ein, dass die Swissmem Academy im Rahmen von Kursen entstandenes Bild- und Videomaterial zu Weiterbildungs- und Werbezwecken (beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien, Werbeflyern usw.) kostenlos nutzen darf. Ausserdem verweisen wir auf die Datenschutzerklärung von Swissmem.
Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Swissmem Academy übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände.
Rekursinstanz
Wer sich durch eine Anordnung oder den Entscheid eines Trainers oder Bildungsmanagers in seinen Rechten verletzt glaubt, ist berechtigt, einen Rekurs oder eine Beschwerde an die Rekursinstanz einzureichen. Für Beschwerden gegen Entscheide des Trainers oder Bildungsmanagers ist die Geschäftsleitung der Academy zuständig, für Beschwerden gegen Entscheide der Geschäftsleitung ist der Beirat zuständig.Die Rekursschrift bzw. die Beschwerde muss zwingend folgende Punkte enthalten:
- Welcher Entscheid wird angefochten?
- Welchen Antrag stellt der Rekurrent oder die Rekurrentin selber in der betreffenden Sache?
- Wie wird der Antrag begrĂĽndet?
Die Rekurrierenden sind in der Regel berechtigt, auf Voranmeldung in die Akten Einsicht zu nehmen. Die Beweismittel, auf die sich die Rekurrierenden stützen, müssen genau bezeichnet und soweit möglich beigelegt sein. Ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen. Der Rekurs ist innert 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief einzureichen.
Spezifisch für Seminare und Lehrgänge
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmende die Geltung der AGB der Swissmem Academy. Die Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen, sofern nichts anderes vermerkt ist, auf max. 16 Teilnehmende beschränkt. Der Anmeldeschluss wird pro Kurs individuell festgelegt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und der Swissmem Academy kommt mit der schriftlichen Bestätigung zustande. Wir erteilen gerne Auskunft über freie Ausbildungsplätze.
DurchfĂĽhrung
Die Kursbestätigung resp. -einladung und die Rechnung erhalten die Teilnehmenden spätestens 7 Tage vor Kursstart. Kann ein Kurs aufgrund mangelnder Anmeldungen nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn benachrichtigt. Bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Abmeldung, Annullation und Umbuchung
Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Es gilt folgende Regelung:
- Bis vier Wochen vor Kursstart wird für eine Annullation CHF 200.– verrechnet. Ist das Kursgeld weniger als CHF 200.–, wird der entsprechende Kursgeldbetrag in Rechnung gestellt.*
- Ab vier Wochen bis eine Woche vor Kursbeginn werden fĂĽr eine Annullation oder Umbuchung 70% der Kurskosten verrechnet.*
- Bei kurzfristiger Abmeldung, Umbuchung oder Nichterscheinen im Kurs sowie Kursabbruch werden die gesamten Kurskosten sowie allfällige Zusatzkosten für die Unterkunft (Externat) in Rechnung gestellt.
- Die Firma hat die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmenden anzumelden.
*Ausnahme: Für den Lehrgang «Produktionsleiter/in Industrie (Modul 2)» gilt: Bis 8 Wochen vor Kursstart wird eine Annullationsgebühr von CHF 200.- verrechnet. Ab 8 Wochen bis eine Woche vor Kursbeginn werden für eine Annullation oder Umbuchung 70% der Kurskosten verrechnet.
Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Eine vollumfängliche Rückerstattung des Kursgeldes ist nur in ausserordentlichen Fällen möglich, die Prüfung eines allfälligen Anspruchs erfolgt auf schriftliches Gesuch hin.
Kursbestätigungen, Ausweise und Zertifikate
Für den Erhalt einer Kursbestätigung ist eine Anwesenheit von mindestens 90% erforderlich, sofern bei den jeweiligen Kursen nichts anderes vermerkt ist
Die Erlangung des Swissmem-Zertifikats bzw. von eidg. anerkannten Abschlüssen ist an spezielle Anforderungen und Bedingungen geknüpft, die in der Ausschreibung der jeweiligen Lehrgänge zu finden sind. Wird die geforderte minimale Präsenzzeit nicht erreicht, erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung über die besuchten Kurstage/Inhalte.
Die Teilnehmenden eines firmenspezifischen Angebots erhalten eine Bestätigung der Swissmem Academy für die aktive Teilnahme an der firmenspezifischen Weiterbildung. Seminare, welche weitgehend den an der Swissmem Academy angebotenen entsprechen, können auch als Module für entsprechende Zertifikatsabschlüsse angerechnet werden.
Spezifisch fĂĽr firmeninterne Weiterbildung
Auftragserteilung
In einem Vorgespräch werden die Bedürfnisse der Kundenfirma geklärt und es wird ein massgeschneidertes Konzept erarbeitet, welches zusammen mit einem Angebot der Kundenfirma schriftlich unterbreitet wird. Der Auftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Kundenfirma zustande.
Für aufwendigere firmenspezifische Vorbereitungen und Vorgespräche werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden verrechnet. Beratungsmandate und Coachings werden stundenweise nach Aufwand, die Reisezeit wird zum halben Stundenansatz verrechnet.
Annullation
Bei der Annullation firmenspezifischer Aufträge werden die bis zum Annullationsdatum angefallenen Kosten fällig. Bei Annullationen, welche weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Anlass erfolgen, sind die gesamten Honorare fällig. Bei einer Verschiebung werden nur die real anfallenden Kosten weiterverrechnet.
Unterkunft und Verpflegung bei firmenspezifischen Angeboten
Für firmenspezifische Seminare und Workshops organisieren wir nach Absprache geeignete Schulungsräume und Verpflegungsmöglichkeiten bei uns oder in Seminarhotels. Die Kursräume der Swissmem Academy werden im Zusammenhang mit firmenspezifischen Events vergünstigt angeboten. Die Kosten für Hotelunterkunft und -verpflegung werden der auftraggebenden Firma direkt von den Hotels/Restaurants verrechnet.
Allgemeine Informationen
Unterkunft
FĂĽr Kurse, die mindestens eine Woche dauern, vermitteln wir gerne ÂKontaktadressen fĂĽr eine Privatunterkunft. Die Kosten pro Woche betragen je nach Anbieter ungefähr CHF 140.–, ohne Mahlzeiten.
Bei Kursen, die weniger als eine Woche dauern, empfehlen wir die Übernachtung in einem Hotelzimmer. Preis ca. CHF 150.– pro Tag. Unter www.winterthur-tourismus.ch sind Adressen in der näheren Umgebung zu finden.
Verpflegung
Die Teilnehmenden können sich in nahe gelegenen Restaurants verpflegen.
Anreise fĂĽr Kurse in Winterthur
Die Teilnehmenden erhalten mit der Einladung eine Wegbeschreibung fĂĽr die Anreise. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benĂĽtzen. Die Bushaltestelle befindet sich in unÂmittelbarer Nähe der Swissmem Academy (Bus Nr. 1 ab Hauptbahnhof in Richtung Töss bis ÂHaltestelle «Loki»).
Parkiermöglichkeiten
Die Parkplätze vor dem Gebäude sind für Lieferanten, Besucher oder Referenten frei zu halten.
Autofahrer benutzen am besten das nahe gelegene Parkhaus Lokwerk (200m Gehdistanz).