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Reisedokumente für den Eintritt in den Schengen-Raum

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Drittstaatsangehörige benötigen für die Einreise in den Schengen-Raum neu ein Reisedokument, welches drei Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt wurde.

Am 14. August 2013 hat der Bundesrat entschieden, dass Drittstaatsangehörige, welche in einen Schengen-Staat einreisen, künftig über ein Reisedokument verfügen müssen, welches noch drei Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt wurde. Zudem wird die Aufenthaltsdauer nicht mehr in Monaten, sondern in Tagen berechnet.  Dazu wurden die entsprechende EU-Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodexes und weitere Rechtsakte des Schengen-Besitzstandes im Bereich Grenzkontrollen, Einreise und Visa verabschiedet.  Diese Neuerungen führen zu einer Änderung der Verordnung über die Einreise und Visumserteilung, welche am 18. Oktober 2013 in Kraft tritt. Die Bestimmungen über die Gültigkeit des Reisepasses gelten aber bereits ab dem 21. August 2013. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf: <link www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/einreise.html>www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/einreise.html</link&gt; <link www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/einreise.html&gt;
</link> Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (<link b.zimmermann@swissmem.ch>b.zimmermann@swissmem.ch</link>) gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 21.08.2013