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Revision der Energieverordnung: Neue Energieeffizienz-Anforderungen für verschiedene MEM-Produkte

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Das Bundesamt für Energie hat Anfang Mai die Anhörung für eine neue Revision der Energieverordnung EnV lanciert. Die Änderungen betreffen die Mindestanforderungen bezüglich Energieeffizienz sowie entsprechende Kennzeichnungsvorschriften für verschiedene MEM-Produkte. Zudem soll der Begriff der Inverkehrbringung neu definiert werden. Swissmem wird sich an der Anhörung beteiligen und bittet betroffene Unternehmen um Rückmeldung zu den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.

Die Schweizer Energieverordnung wird regelmässig überarbeitet, um die Effizienzvorschriften für Elektrogeräte anzupassen. Wegweisend sind dabei die Vorschriften der EU. Im Rahmen der aktuellen Revision sollen neue Vorschriften für TV-Geräte, Nassläufer-Umwälzpumpen sowie Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte eingeführt werden. Zudem werden die Vorschriften für Waschmaschinen, Bereitschafts- und Aus-Zustand, Settop-Boxen und Elektromotoren materiell überarbeitet. Bei weiteren Produktegruppen werden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Darüber hinaus soll der Begriff der Inverkehrbringung neu definiert werden, um ihn der europäischen Gesetzgebung anzupassen. Die Anhörungsunterlagen können <link www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html - external-link-new-window>hier</link> heruntergeladen werden. Swissmem wird sich an der Anhörung beteiligen und nimmt dafür die Anliegen der betroffenen Firmen entgegen. Entsprechende Kommentare sind bis spätestens Mitte Juni an Sonja Studer, Ressortleiterin Energie (<link s.studernoSpam@swissmem.ch&gt;s.studernoSpam@swissmem.ch&lt;/link&gt;; Tel. 044 384 4866) zu richten.

Letzte Aktualisierung: 16.05.2011