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Rückvergütung der italienischen Mehrwertsteuer

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Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
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Die Italienische Handelskammer bietet Unterstützung bei der Rückerstattung der italienischen Mehrwertsteuer zugunsten von Schweizer Unternehmen.

Die italienische Mehrwertsteuer ist seit Oktober 2013 auf 22% gestiegen und stellt für ausländische Unternehmen, die in Italien Investitionen planen, einen wichtigen Aspekt dar, der mit Aufmerksamkeit zu berücksichtigen ist. Die Italienische Handelskammer bietet seit mehr als 15 Jahren die Rückerstattung der italienischen Mehrwertsteuer zugunsten von Schweizer Unternehmen an, die in Italien Kosten durch die Belastung der Mehrwertsteuer tragen müssen. Dank bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, ist es möglich für Schweizer Firmen eine formelle Anfrage einzureichen um die Rückvergütung der italienischen Mehrwertsteuer (IVA) zu erhalten. Die Italienische Handelskammer für die Schweiz unterstützt Schweizer Unternehmen, diese Anfrage rechtskräftig und korrekt einzulegen, dank einer direkten und professionellen Beziehung mit der zuständigen italienischen Behörde. Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf: Alessandro Babini Tel. 044 289 23 24 E-Mail <link ababini@ccis.ch>ababini@ccis.ch</link> Italienische Handelskammer für die Schweiz Seestrasse 123 8027 Zürich Tel. 044 289 23 23 <link info@ccis.ch>info@ccis.ch</link> <link info@ccis.ch>www.ccis.ch</link>

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015