Die Motion verlangt zwei Neuerungen, welche ins Schweizer Kartellgesetz aufgenommen werden sollen. Erstens sollen unternehmensinterne Massnahmen zur Verhinderung von Verstössen gegen das Kartellgesetz (sog. Compliance-Programme) bei der Festsetzung von Sanktionen mindernd berücksichtigt werden. Zweitens verlangt die Motion die Einführung von Sanktionen gegen natürliche Personen, welche sich aktiv an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern beteiligt haben. Der Bundesrat unterbreitet den interessierten Kreisen eine Variante mit strafrechtlichen Sanktionen (Höchstmass: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe) und eine Variante mit Verwaltungsmassnahmen (Untersagung der beruflichen Tätigkeit bis zu fünf Jahren).
Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen können unter dem folgenden <link www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html _blank external-link-new-window>Link</link> eingesehen und heruntergeladen werden.
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