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Sozialversicherungen: Beitragssatz/Prämien, Grenzbeträge und Neuerungen 2012

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Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
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Diese Prämien und Grenzbeträge der Sozialversicherungen sind im Jahr 2012 anzuwenden. Zusätzlich treten generelle Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen in Kraft.

Gerne informieren wir Sie mit dem <link file:10778 _blank download>beiliegenden PDF-Dokument</link> über die Prämien und Grenzbeträge der Sozialversicherungen, welche im Jahr 2012 anzuwenden sind. Zudem zeigen wir Ihnen nachfolgend gerne generelle Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen an:6. IV-Revision: Die am 1. Januar 2012 in Kraft tretende IV-Revision 6a hat zum Ziel, IV-Rentnerinnen und IV-Rentner mit gezielten Eingliederungsmassnahmen direkt am Arbeitsplatz in ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu trainieren, damit sie den Weg in den Arbeitsmarkt wieder finden. Um das Eingliederungsziel zu erreichen und dadurch höheren Sozialversicherungsbeiträgen entgegenzuwirken, sind auch die Arbeitgeber gefordert.

Die IV stellt fĂĽr die Eingliederung folgende Dienstleistungen zur VerfĂĽgung.

Beratung fĂĽr den Arbeitgeber, FrĂĽherfassung und Massnahmen der FrĂĽhintervention, um Betroffene im Betrieb im Einsatz zu behalten.

Eine finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber, der eine Eingliederungsmassnahme ermöglicht.

Der Arbeitgeber kann in einem Arbeitsversuch den Betroffenen testen. Er geht in dieser Zeit kein Anstellungsverhältnis ein und bezahlt keinen Lohn.

Ein Einarbeitungszuschuss an den Arbeitgeber zur Deckung von Lohn und Versicherungsbeiträgen, sobald ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Eine Entschädigung an den Arbeitgeber für Beitragserhöhungen bei der beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung. Weitere Informationen können der Broschüre «Leitfaden für die berufliche Eingliederung» entnommen werden, welche unter <link www.ahv-iv.info/Arbeitgeber/ _blank external-link-new-window>www.ahv-iv.info/arbeitgeber </link>bestellt werden kann und Ende Januar 2012 ausgeliefert wird.

  • Arbeitslosenversicherung (AVIG):


Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das am 26. September 2010 an der Urne angenommen worden ist, ist am 1. April 2011 in Kraft getreten.

Seither hat eine versicherte Person, die das 55. Altersjahr zurückgelegt hat, Anspruch auf höchstens 520 Taggelder, sofern sie eine Beitragszeit von mindestens 24 Monaten nachweisen kann.

Neu soll jedoch bereits eine Beitragszeit von 22 Monaten genügen, damit eine versicherte Person, die das 55. Altersjahr zurückgelegt hat, Anspruch auf höchstens 520 Taggelder hat. Die Neuerung wird – rückwirkend – auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten, falls gegen die Vorlage kein Referendum ergriffen wird. Die Referendumsfrist läuft bis zum 19. Januar 2012.

  • Berufliche Vorsorge (BVG):


Im Jahr 2012 wird der Mindestzinssatz auf 1.5% gesenkt. FĂĽr weitere Fragen steht Ihnen der Bereich Arbeitgeberpolitik, Frau Nicole Mylonas, gerne zur VerfĂĽgung (<link n.mylonasnoSpam@swissmem.ch&gt;n.mylonasnoSpam@swissmem.ch&lt;/link&gt;;&nbsp; 044 384 42 19). <link file:10778 _blank download>Zahlen Sozialversicherungsrecht 2012 (PDF)</link>

Letzte Aktualisierung: 16.11.2011