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Stolperstein bei der Firmenexpansion nach China

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Bei der Firmenexpansion nach China sollte unbedingt darauf geachtet werden, vor der GrĂŒndung den Firmennamen als Marke einzutragen. Sonst kann es passieren, dass GeschĂ€ftemacher aus dieser Situation Kapital schlagen.

Freundlicherweise wurden wir von einer Mitgliedfirma ĂŒber ihre Erfahrungen bei der Firmenexpansion nach China informiert, welche wir gerne an unsere Mitgliedschaft weitergeben. Denn offensichtlich handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Errichtet eine auslĂ€ndische Firma eine Zweigniederlassung in China oder grĂŒndet sie dort eine Tochtergesellschaft, wird der GrĂŒndungsprozess veröffentlicht. Hat die auslĂ€ndische Firma vor diesem Errichtungsakt unterlassen, den Firmennamen als Marke in China einzutragen oder eine bestehende Eintragung nach deren Ablauf zu verlĂ€ngern, schlagen GeschĂ€ftemacher («Piraten») aus dieser Situation Kapital. Aufgrund der Publikation ĂŒber die GrĂŒndung wird von den «Piraten» geprĂŒft, ob der Firmenname als Marke geschĂŒtzt ist. Ist dies nicht (mehr) der Fall, können die «Piraten» den Firmennamen als Marke auf ihren eigenen Namen registrieren lassen. Damit machen sie sich eine Eigenheit des Markenrechts zu Nutzen. Denn im Markenrecht wird grundsĂ€tzlich im Registrierungszeitpunkt die Berechtigung an der Marke nicht geprĂŒft, sondern lediglich kontrolliert, ob bereits ein Eintrag besteht. Besteht kein Eintrag, wird die Marke auf den Namen des Antragstellers eingetragen. Aus der Sicht des Markenamts erfolgt ein solcher Eintrag zu Recht, weil die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Zweigniederlassung oder die neu gegrĂŒndete Tochtergesellschaft in guten Treuen ihren Firmennamen in China benutzt, geschieht dies - aufgrund des Markeneintrags - in ungerechtfertigter Weise. In der Folge wird die Firma per Einschreiben auf die Markenverletzung aufmerksam gemacht und ihr mitgeteilt, dass durch den «Berechtigten» administrative Massnahmen gegen sie ergriffen worden sind. Diese administrativen Massnahmen sind in China sehr einschneidend und umfassen in der Regel gar ein Importverbot fĂŒr die Produkte der auslĂ€ndischen Firma. Faktisch kommt somit der Vertrieb in China vollstĂ€ndig zum Erliegen. Wie in anderen LĂ€ndern könnte nun die auslĂ€ndische Firma auch in China den Rechtsweg beschreiten. Weil sich die gerichtliche Durchsetzung in China jedoch hĂ€ufig als schwierig und langwierig herausstellt und darĂŒber hinaus der Ausgang des Verfahrens nicht vorhergesehen werden kann, ist der Rechtsweg in der Regel keine Option. Hinzu kommt, dass die «Piraten» so vorgehen, dass eine allfĂ€llige Klage des auslĂ€ndischen Unternehmens in den ZustĂ€ndigkeitsbereich eines lĂ€ndlichen Gerichts fĂ€llt, was die Situation fĂŒr das auslĂ€ndische Unternehmen in vielerlei Hinsicht noch verschlimmert. Weil das auslĂ€ndische Unternehmen aufgrund des bestehenden Importverbots mit dem RĂŒcken zur Wand steht, bleibt diesem faktisch nichts anderes ĂŒbrig, als mit den «Piraten» ĂŒber die Übertragung der Markenberechtigung zu verhandeln. Auf diese Weise stecken die «Piraten» nicht selten beachtliche Summen ein. Es gilt damit, das Folgende zu beachten:

  • Wichtige Markenzeichen sollten auch in China ordnungsgemĂ€ss registriert werden, auch wenn dies FĂ€lscher nicht davon abhĂ€lt, die Marke unrechtmĂ€ssig zu verwenden.
  • Bei einer Niederlassungs- oder FirmengrĂŒndung darf die Eintragung von Markenzeichen nicht ausser Acht gelassen werden.
  • Der GrĂŒndungsprozess sollte erst nach Abschluss der Markenregistrierung eingeleitet werden.
  • Es lohnt sich, fĂŒr die Markenregistrierung und den GrĂŒndungsprozess kompetenten Rechtsrat vor Ort beizuziehen.

Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (044 384 48 10) gerne zur VerfĂŒgung.

Letzte Aktualisierung: 04.11.2014