Swissmem hat sich seit lĂ€ngerem dafĂŒr eingesetzt, dass die Höchstdauer zum Bezug von KurzarbeitsentschĂ€digung von zuerst 12 auf 18 und anschliessend auf die vom Bundesrat nun bewilligten 24 Monate verlĂ€ngert wird. Swissmem-PrĂ€sident Johann N. Schneider-Ammann begrĂŒndete diese angestrebte VerlĂ€ngerung damit, dass «diese Erhöhung den betroffenen Firmen wieder vermehrt Planungssicherheit gewĂ€hren wird, was ihnen ermöglicht, Arbeitsstellen und damit Know-how, angesichts der immer noch unsicheren Prognosen, zu erhalten.» Durch die KAE soll verhindert werden, dass Unternehmen in konjunkturell schwierigen Phasen wegen Auftragsmangel Personal abbauen. Dadurch kann Arbeitslosigkeit vermieden werden, und den Betrieben bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.
Dass die nun beschlossene Ănderung der Verordnung am 1. April 2010 in Kraft tritt, beurteilt Swissmem als sehr positiv. Denn damit erhalten die betroffenen Unternehmen ein zusĂ€tzliches Instrument, das ihnen die personelle Jahresplanung 2010 erleichtert. Schliesslich begrĂŒsst Swissmem auch, dass die verkĂŒrzte Karenzfrist beibehalten wurde und die Arbeitgeber auch bei verlĂ€ngerter Kurzarbeit nur einen statt wie ursprĂŒnglich zwei resp. drei Karenztage ĂŒbernehmen mĂŒssen.
ZĂŒrich, 5. MĂ€rz 2010 Weitere AuskĂŒnfte erteilt:
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