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Swissmem spricht sich gegen Anrufung der Ventilklausel aus

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Der Bundesrat wird voraussichtlich im April entscheiden, ob er die Ventilklausel anwenden und damit die vorĂŒbergehende Kontingentierung der Zuwanderung auf die EU-17-Staaten ausdehnen soll. Swissmem hat VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass die hohe Zuwanderung in der Bevölkerung Unbehagen verursacht. Eine Anrufung der Ventilklausel hĂ€tte jedoch nur eine geringe und zeitlich beschrĂ€nkte Auswirkung auf den Wanderungssaldo. Andererseits wĂŒrde sie die Beziehungen zum mit Abstand wichtigsten Handelspartner der MEM-Industrie stark belasten. Aus diesen GrĂŒnden lehnt Swissmem die Anrufung der Ventilklausel ab.

In den nĂ€chsten Wochen wird der Bundesrat vor der Entscheidung stehen, ob er die Ventilklausel anrufen und damit die Zuwanderung aus allen EU-Staaten vorĂŒbergehend einschrĂ€nken soll. Nach intensiver Diskussion im Vorstand gewichtet Swissmem die aussenpolitische Komponente dieses Entscheids stĂ€rker als die innenpolitische Signalwirkung. Swissmem spricht sich deshalb gegen die WiedereinfĂŒhrung von BeschrĂ€nkungen und somit gegen die Anrufung der Ventilklausel fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus den EU-Staaten aus. Swissmem hat VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass die hohe Zuwanderung in der Bevölkerung zu einem gewissen Unbehagen gefĂŒhrt hat. Die Anwendung der Ventilklausel wĂ€re aber sowohl zeitlich als auch in ihrer Wirkung beschrĂ€nkt. Die Massnahme wĂ€re bis Ende Mai 2014 begrenzt und die Netto-Zuwanderung ist bereits seit der Finanzkrise rĂŒcklĂ€ufig. Auf der anderen Seite stellt die EuropĂ€ische Union mit 60 Prozent der Exporte den mit Abstand wichtigsten Handelspartner der MEM-Industrie dar. Eine Anrufung der Ventilklausel wĂŒrde diese wichtigen Beziehungen stark belasten und gleichzeitig den in der Branche vorherrschenden FachkrĂ€ftemangel verschĂ€rfen. Bei Fragen gibt Barbara Zimmermann-Gerster gerne Auskunft. (<link b.zimmermann@swissmem.ch>b.zimmermann@swissmem.ch</link>; 044 384 42 10)

Letzte Aktualisierung: 26.03.2013