Die Schweizerische Exportversicherung (SERV) erleichtert mit ihren Produkten den Abschluss von ExportgeschĂ€ften. Sie unterstĂŒtzt damit die Schweizer Exportwirtschaft in ihrer internationalen KonkurrenzfĂ€higkeit und trĂ€gt zur Erhaltung und Schaffung von ArbeitsplĂ€tzen in der Schweiz bei. Die SERV-Produkte dĂŒrfen nur subsidiĂ€r eingesetzt werden, d.h. nachdem Versicherungen oder Banken die Finanzierung eines GeschĂ€ftes nicht gewĂ€hren wollen oder explizit von einer ergĂ€nzenden SERV-Absicherung abhĂ€ngig machen. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 20. MĂ€rz 2009 wurden im Rahmen der krisenbedingten Stabilisierungsmassnahmen die Absicherungsmöglichkeiten der SERV um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie sowie die Refinanzierungsgarantie erweitert. Dieses zusĂ€tzliche Produktangebot ist bis Ende 2015 befristet. Der Bundesrat will mit einer Teilrevision des SERV-Gesetzes (SERVG) und der SERV-Verordnung (SERV-V) diese neuen Produkte in ordentliches Recht ĂŒberfĂŒhren und damit dauerhaft ins Versicherungsangebot der SERV integrieren. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 21. Mai 2014 veröffentlicht. Swissmem begrĂŒsst die Teilrevision SERVG und SERV-V und unterstĂŒtzt die Vorlage des Bundesrates vollumfĂ€nglich. Die neuen Produkte der SERV wurden in den vergangenen Jahren von zahlreichen Firmen erfolgreich eingesetzt. Vor allem KMU profitieren davon. Sie stellen rund zwei Drittel der Versicherungsnehmer der SERV und sind gleichzeitig wichtige Zulieferer von grösseren Exportunternehmen. Diese neuen Versicherungsprodukte helfen Schweizer Exporteuren mit knappen liquiden Mitteln, Banklimiten zu schonen und zu guten Konditionen Bankgarantien zu erhalten. Damit erleichtern sie es den Exporteuren, Kundenbestellungen aus dem Ausland zu erhalten und AuftrĂ€ge in der Schweiz abzuwickeln. Die Notwendigkeit, die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie dauerhaft ins SERV-Angebot zu integrieren, liegt auch in einer spĂŒrbaren VerĂ€nderung des geschĂ€ftlichen Umfeldes der Exporteure begrĂŒndet. Die verschĂ€rften Vorschriften fĂŒr die Eigenmittelunterlegung erschwert den Banken die Exportfinanzierung. Im Weiteren verlangen die Kunden von Schweizer Exporteuren zunehmend lĂ€ngere Zahlungsfristen, womit sich deren Zahlungsbedingungen und LiquiditĂ€t verschlechtern. Mit dieser Teilrevision stellt der Bund zudem gleich lange Spiesse mit der auslĂ€ndischen Konkurrenz sicher, denn die neuen Produkte der SERV gehören in vielen europĂ€ischen LĂ€ndern bereits zum Standardversicherungsangebot. Swissmem hofft, dass das Parlament die Teilrevision des SERVG im Sinne des Bundesrates verabschiedet. Weitere AuskĂŒnfte erteilen: Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation Tel.: +41 44 384 48 50 / Mobile: +41 79 580 04 84 E-Mail: <link i.zimmermann@swissmem.ch>i.zimmermann@swissmem.ch</link> <link i.zimmermann@swissmem.ch>
</link> Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande Tel.: +41 21 613 35 85 / Mobile: +41 79 644 46 77 E-Mail: <link p.cordonier@swissmem.ch>p.cordonier@swissmem.ch</link>