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Ukraine: Die Schweiz setzt das 9. Sanktionspaket der EU gegen Russland um

Der Bundesrat hat am 25.01.2023 das neunte EU-Sanktionspaket der EU gegen Russland um- und gleichentags in Kraft gesetzt.

Es wurden neue Kontrollen und Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern in Kraft gesetzt, welche zur Stärkung der russischen Industrie beitragen. Es handelt sich um solche zur militärischen und technologischen Stärkung sowie weitere Dual-Use-Güter. Zudem wurden Dienstleistungsverbote in den Bereichen Produktprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung erlassen.

Es ist entsprechend unerlässlich, jeweils die aktuellste und damit gültige Version der anwendbaren Verordnung und die Anhänge zu prüfen: Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch)

Es gibt keine Bewilligungen von Seiten der Behörden. Die Unternehmen stehen deshalb in der Pflicht, diese Due-Diligence-Prüfung genau vorzunehmen:

  • Prüfung der Güter in Zusammenhang mit der Ukraine, Russland, Belarus
  • Prüfung der involvierten Kunden (natürliche Personen oder/und Unternehmen)
  • Prüfung der Zahlungsabwicklung
  • Prüfung des Warentransports

Bei Rückfragen in Zusammenhang mit der Sanktionsverordnung und Exportkontrolle steht Ihnen Rechtsanwältin Doris Anthenien (d.antheniennoSpam@swissmem.ch ), Ressortleiterin WPO, gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 27.01.2023