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Vernehmlassung fĂŒr ein zukĂŒnftiges Klima- und Energielenkungssystem gestartet

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Das Eidgenössische Finanzdepartement und das Departement fĂŒr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation haben Mitte MĂ€rz den Entwurf einer Verfassungsbestimmung fĂŒr ein Klima- und Energielenkungssystem in die Vernehmlassung geschickt. Das Lenkungssystem soll ab 2021 das heutige Fördersystem schrittweise ablösen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juni 2015. Auch Swissmem wird sich zur Vorlage Ă€ussern. Die Swissmem-Mitgliedfirmen sind eingeladen, ihre Anliegen und Kommentare bis Mitte Mai der Swissmem-GeschĂ€ftsstelle mitzuteilen.

Die Energiestrategie 2050 des Bundesrats ist in zwei Etappen unterteilt. Das erste Massnahmenpaket, das gegenwĂ€rtig im Parlament beraten wird, setzt in erster Linie auf einen Ausbau der Fördermassnahmen im GebĂ€udebereich und bei den neuen erneuerbaren Energien. Die Mittel fĂŒr diese Massnahmen stammen aus der CO2-Abgabe und dem Netzzuschlag, der vor allem die Kostendeckende EinspeisevergĂŒtung KEV finanziert. In einer zweiten Etappe soll dieses Fördersystem ab 2021 schrittweise durch ein Lenkungssystem ersetzt werden. Anstelle der heutigen, teilweise zweckgebundenen Abgaben, soll dann eine Klima- und Energielenkungsabgabe treten, die vollstĂ€ndig an die Bevölkerung zurĂŒckerstattet wird. Durch die Verankerung in der Verfassung will der Bund diesen Systemwechsel demokratisch legitimieren und gewĂ€hrleisten, dass ohne neuerliche VerfassungsĂ€nderung keine neuen Teilzweckbindungen mehr eingefĂŒhrt werden können. Vorgeschlagen werden ein neuer Verfassungsartikel ĂŒber Klima- und Stromabgaben sowie Übergangsbestimmungen, mit denen der schrittweise Abbau der bestehenden Fördermassnahmen und der Übergang zum Lenkungssystem nĂ€her geregelt werden. Eckpunkte der Vorlage Der vorgeschlagene Verfassungsartikel legt fest, dass Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie Strom erhoben werden. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, die Treibstoffe in einer ersten Phase nicht der Lenkungsabgabe zu unterstellen. Die Höhe der Lenkungsabgaben soll so bemessen werden, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leisten. Der Verfassungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, auf Unternehmen RĂŒcksicht zu nehmen, die durch die Erhebung der Abgaben unzumutbar belastet und in ihrer WettbewerbsfĂ€higkeit gegenĂŒber der auslĂ€ndischen Konkurrenz stark beeintrĂ€chtigt wĂŒrden. Der Spielraum soll dabei von einer Reduktion der AbgabesĂ€tze bis hin zur Befreiung von der Erhebung einzelner Abgaben reichen. LĂ€ngerfristig sollen die AbgabenertrĂ€ge vollstĂ€ndig an die Bevölkerung zurĂŒckerstattet werden. Die mit der Teilzweckbindung der aktuellen CO2-Abgabe finanzierten Förderungen (v.a. GebĂ€udeprogramm, Technologiefonds) sollen ab 2021 schrittweise bis Ende 2025 abgebaut werden. Ebenfalls abgebaut werden die aus dem gegenwĂ€rtigen Netzzuschlag finanzierten Fördermassnahmen wie insbesondere die kostendeckende EinspeisevergĂŒtung (KEV). Zusagen zur Förderung von Neuanlagen im Rahmen der KEV sollen bis spĂ€testens Ende 2030 gesprochen werden dĂŒrfen und sind auf eine Laufzeit bis Ende 2045 zu beschrĂ€nken. ErsteinschĂ€tzung Swissmem Swissmem begrĂŒsst, dass der Bundesrat aus dem heutigen, verzerrenden und ineffizienten Fördersystem aussteigen will. Allerdings kann auch ein Lenkungssystem eine grosse Belastung fĂŒr die Industrie darstellen. Um die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele zu erreichen, werden gemĂ€ss AbschĂ€tzungen des Bundes hohe Abgaben erforderlich sein. FĂŒhrt die Schweiz diese ohne internationale Abstimmung ein, gefĂ€hrdet dies die WettbewerbsfĂ€higkeit der Exportindustrie. FĂŒr eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung sind daher realistische Zielsetzungen, RĂŒcksicht auf das internationale Umfeld sowie unbĂŒrokratische Ausnahmeregelungen fĂŒr stark von der Abgabe belastete Unternehmen entscheidend. Zudem mĂŒssen beim Übergang zum Lenkungssystem die Fördermassnahmen tatsĂ€chlich rasch und verbindlich beendet werden – ein Nebeneinander von Förder- und Lenkungssystem kann keine langfristige Lösung sein. Diese Vorbehalte hat Swissmem bereits im Dezember 2013 im Rahmen der ersten Konsultation zum Energielenkungssystem geĂ€ussert, sie finden nach unsrer EinschĂ€tzung auch in der gegenwĂ€rtigen Vorlage noch zu wenig Beachtung. Teilnahme an der Vernehmlassung Die Vernehmlassungsunterlagen stehen allen Interessierten auf der <link www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html _blank>Vernehmlassungsseite des Bundes</link> zur VerfĂŒgung. Swissmem beteiligt sich an der Vernehmlassung und bereitet eine entsprechende Stellungnahme vor. Wenn Sie Anliegen oder Kommentare zur Vorlage haben, bitten wir Sie, uns diese bis zum 15. Mai mitzuteilen. Kontaktperson bei Swissmem: Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie, Tel. 044 384 4866; <link s.studer@swissmem.ch>s.studer@swissmem.ch</link>

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015