Der Bundesrat beabsichtigt das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren punktuell anzupassen. Insbesondere sollen die Rolle der Bundeskanzlei verstärkt, die Verfahrensregeln vereinheitlicht und die Fristen konkret geregelt werden. Swissmem liess sich Anfang Februar vernehmen und hielt fest, dass die Vernehmlassung eine wichtige Etappe im Gesetzgebungsverfahren ist. In diesem Verfahrensstadium verfügt die Verwaltung über einen erheblichen Ermessensspielraum, ob eine Vernehmlassung überhaupt durchgeführt wird und über die Art und Weise der Durchführung. Insbesondere bei Fristverkürzungen besteht die Gefahr, dass eine fundierte Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen oder eine andere wichtige Weichenstellung nicht mehr möglich sind und damit Gesetzesänderungen ohne notwendige Korrekturmassnahmen in Rechtskraft erwachsen. Firstverkürzungen werden von Swissmem deshalb grundsätzlich abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt werden Einschränkungen bei der Anwendung des Vernehmlassungsverfahrens. Dagegen begrüsst Swissmem die konkrete Verlängerung der Vernehmlassungsfrist und die vorgesehene Erhöhung der Transparenz in der Berichterstattung über die Ergebnisse einer Vernehmlassung.