Der Bundesrat schickt ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, um die Energieeffizienz zu steigern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Damit will er die Grundlage für den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie schaffen. Die Vernehmlassung zur Energiestrategie dauert bis zum 31. Januar 2013. Swissmem wird eine Stellungnahme zur Vorlage erarbeiten. Zeitgleich mit der Energiestrategie startet die Vernehmlassung für eine Änderung des Energiegesetzes, welche die KEV-Abgabe (Kostendeckende Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien) erhöhen und zugleich energieintensive Unternehmen stärker entlasten will. Diese Vernehmlassung läuft bis zum 16. November.
Der Bundesrat hat ein erstes Massnahmenpaket zu seiner Energiestrategie 2050 in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er den Energie- und Stromverbrauch pro Person senken, den Anteil fossiler Energie reduzieren und die nukleare Stromproduktion durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzen. Die Umsetzung der geplanten Massnahmen erfordert eine Reihe von Gesetzesänderungen, darunter insbesondere eine Totalrevision des Energiegesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2013. Die Vernehmlassungsunterlagen sowie zahlreiche Hintergrundberichte können auf der Website <link www.energiestrategie2050.ch>http://www.energiestrategie2050.ch</link> eingesehen werden.
Swissmem wird sich an der Vernehmlassung beteiligen und nimmt Anliegen und Kommentare aus den Mitgliedunternehmen gerne entgegen (Kontakt siehe unten). Zum Vernehmlassungsbeginn haben sich Swissmem und Scienceindustries, der Verband der Schweizer Chemie-, Pharma- und Biotechindustrie, in einer <link record:tt_news:11913:0 _blank internal-link>gemeinsamen Medienmitteilung</link> geäussert.
Eckpunkte der Vorlage
Die Vorlage enthält quantitative Ziele für die Steigerung der Energieeffizienz und den Zubau erneuerbarer Energien. So soll etwa der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch pro Person bis ins Jahr 2035 um 35% gegenüber dem Jahr 2000 reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt der Bundesrat unter anderem auf eine Neugestaltung des Fördersystems für erneuerbare Energien (u.a. Abschaffung des Kostendeckels mit Ausnahme der Photovoltaik, Eigenverbrauchsregelung, Investitionshilfe statt Einspeisevergütung für Kleinanlagen), die Straffung von Bewilligungsverfahren und den Ausbau des Gebäudeprogramms. Im Industriebereich sind verbindliche Zielvereinbarungen mit Unternehmen vorgesehen. Auch die Elektrizitätswirtschaft soll verpflichtet werden, Effizienzsteigerungen bei ihrer Kundschaft zu erzielen. Zudem sollen die Energieverbrauchsvorschriften für Elektrogeräte und Beleuchtung verschärft werden. Des Weiteren enthält die Vorlage eine Revision des Kernenergiegesetzes, um die Erteilung von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke zu verbieten. Und schliesslich will der Bundesrat auch den Ausbau des Stromnetzes verstärken und Rechtsgrundlagen für die Einführung intelligenter Stromzähler (Smart Meters) schaffen. Weitere Massnahmen im Netzbereich enthält die Strategie Stromnetze, die der Bundesrat im Herbst beraten wird.
Ökologische Steuerreform nach 2020
Für die Zeit nach 2020 strebt der Bundesrat eine gemeinsame Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik an. Dabei soll das heutige Fördersystem kontinuierlich in Richtung eines Lenkungssystems umgebaut werden. Dazu ist ein neuer Verfassungsartikel geplant, in dem die CO2-Abgabe und der KEV-Zuschlag zu einer einzigen Energieabgabe zusammengeführt wird. Fernziel des Bundesrats ist eine ökologische Steuerreform. Durch höhere Energieabgaben soll der Energieverbrauch reduziert werden. Die Einnahmen sollen durch Steuer- und Abgabensenkungen sowie pauschale Rückverteilungen an Haushalte und Unternehmen kompensiert werden. Bis Mitte 2014 will der Bund eine Vernehmlassungsvorlage für diese ökologische Steuerreform vorlegen.
Vernehmlassung über die Anpassung der KEV
Fast zeitgleich mit der Energiestrategie 2050 hat die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) einen Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes (EnG) in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sieht vor, die Förderung der Ökostromproduktion voranzutreiben und gleichzeitig die energieintensiven Betriebe zu entlasten. Sie umfasst insbesondere eine Erhöhung des KEV-Zuschlags von heute 0.45 Rappen auf 1.4 Rappen pro kWh. Im Gegenzug sollen energieintensive Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich durch Abschluss einer verbindlichen Zielvereinbarung ganz oder teilweise von der KEV-Abgabe befreien zu lassen.
Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert bis zum 16. November. Auch hier nimmt Swissmem Anliegen und Kommentare aus Mitgliedunternehmen gerne entgegen. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen auf der <link www.parlament.ch/D/DOKUMENTATION/BERICHTE/VERNEHMLASSUNGEN/12-400/Seiten/default.aspx _blank external-link-new-window>Website des Parlaments</link> zur Verfügung.
Kontakt: Sonja Studer, Ressortleiterin Energie, e-mail <link s.studernoSpam@swissmem.ch>s.studernoSpam@swissmem.ch</link>, Tel. +44 384 48 66