Fotolia_28952564_XS.jpg

Vorgezogene Entsorgungsgebühr neu für alle Batterien

Startseite Mediencorner Medienmitteilungen Vorgezogene Entsorgungsgebühr neu für alle Batterien
Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
+41 44 384 48 65 +41 44 384 48 65 n.blancpainnoSpam@swissmem.ch
Teilen

Ab 1. Januar 2012 wird auf alle Batterietypen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Damit unterliegen neu nicht mehr nur Haushaltsbatterien, sondern auch Industrie- und Fahrzeugbatterien einer VEG. Die Gebühren werden auf den gleichen Zeitpunkt neu festgelegt.

Für die umweltgerechte Entsorgung und Rückgewinnung von Batterieinhaltsstoffen wird bereits beim Kauf eine Entsorgungsgebühr erhoben, die vorgezogene Entsorgungsgebühr oder VEG. Sie dient dazu, die Kosten von Sammlung, Transport, Verwertung der Batterien und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu decken. Diese Gelder werden von der <link www.inobat.ch _blank external-link-new-window>INOBAT (Interessenorganisation Batterieentsorgung)</link> verwaltet.
Bisher unterlagen nur Haushaltsbatterien (Batterien bis 5 kg) der VEG. Per 1.Januar 2012 ändert jedoch der entsprechende Teil des Anhangs 2.15 der <link www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.81.de.pdf _blank external-link-new-window>Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV)</link>, der die Vorschriften für Batterien umfasst. Per 1. Februar 2011 wurden ausserdem Batterien und Akkumulatoren, die vorher separat in der ChemRRV erwähnt waren, unter «Batterien» zusammengefasst. Analog der <link ec.europa.eu/environment/waste/batteries/index.htm _blank external-link-new-window>entsprechenden EU-Verordnung</link> wurden die Kategorien Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien eingeführt. Nun wird für all diese Batterietypen eine VEG erhoben. Dies führt zu einer Totalrevision der <link www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/25096.pdf _blank external-link-new-window>Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien</link>.
Die neuen Gebühren betragen zum Beispiel für industrielle Bleibatterien 1.00 CHF pro Kilogramm, 2.00 CHF pro Kilogramm für industrielle Batterien für Hybridsysteme und 3.20 CHF pro Kilogramm für übrige Industriebatterien.
Ziel der VEG auf alle Batterietypen ist die Steigerung der Rücklaufquote und der Verwertungsrate. Die Rücklaufquote ist mit ca. 70% zwar im Vergleich mit anderen Ländern bereits hoch, jedoch wird hier ein Wert von mindestens 80% angestrebt. Ob dies mit der Ausweitung der VEG erreicht werden kann, ist abzuwarten. Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (<link c.rothnoSpam@swissmem.ch&gt;c.rothnoSpam@swissmem.ch&lt;/link&gt;), gerne zur Verfügung.
<link www.news.admin.ch/message/index.html _blank external-link-new-window>Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt</link>

Letzte Aktualisierung: 13.12.2011