Die Stagiaires-Abkommen ermöglichen jungen Berufsleuten aus bestimmten Drittstaaten eine Zulassung zur ErwerbstĂ€tigkeit in der Schweiz. Die bilateralen VertrĂ€ge wurden mit verschiedenen LĂ€ndern ausserhalb der EU/EFTA, wie Kanada, USA, Australien, Neuseeland, Japan und Russland abgeschlossen. Zu den Vertragsstaaten gehören aber auch LĂ€nder wie Tunesien, Argentinien, Chile, Philippinen, Indonesien oder SĂŒdafrika. Der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt wurde mit den Abkommen vereinfacht und bezweckt, dass junge Berufsleute (Young Professionals oder Stagiaires) ihre beruflichen und sprachlichen Erfahrungen in der Schweiz erweitern (Art. 42 VZAE). Dazu gehören auch ein Weiterbildungsprogramm und ein Sprachkurs. Gleichzeitig profieren Schweizer Firmen und unsere Tech-Industrie von jungen FachkrĂ€ften. Im Gegensatz zur normalen Arbeitsbewilligung fĂŒr Drittstaatsangehörige ist der administrative Aufwand viel geringer. Laut Staatssekretariat fĂŒr Migration SEM dauert der Bewilligungsvorgang nach Einreichen des Gesuches drei bis acht Wochen bis zur Ausstellung der Bewilligung und dem Stellenantritt.
Wie erhĂ€lt man eine Bewilligung und welche Bedingungen mĂŒssen erfĂŒllt sein:
- Die Bewerbenden mĂŒssen aus einem Vertragsstaat stammen.
- Die Altersbegrenzung ist zu beachten und deshalb das zustÀndige Abkommen hinzuzuziehen. Das geforderte Alter liegt zwischen 18 und 35 Jahren. Einzelne LÀnder haben in ihren Abkommen andere AltersbeschrÀnkungen festgelegt.
- In beruflicher Hinsicht mĂŒssen die Bewerber ĂŒber eine abgeschlossene Berufsausbildung (Berufslehre, Fachhochschule oder Hochschule) verfĂŒgen.
- Der berufliche Einsatz in der Schweiz erfolgt im erlernten Beruf.
- Die schweizerischen orts- und branchenĂŒblichen Löhne sind einzuhalten. Liegt ein Gesamtarbeitsvertrag vor (z.B. GAV MEM), ist der Lohn nach dessen Bestimmungen festzulegen.
- Die Aufenthaltsdauer betrÀgt höchstens 18 Monate und kann auch in Teilaufenthalten erfolgen.
Teilzeitarbeit ist nicht möglich. Es werden nur Bewilligungen mit einem 100%-Arbeitspensum erteilt. Auch muss beachtet werden, dass Stagiaires höchstens 5% des gesamten Personalbestands ausmachen dĂŒrfen.
Grundlage fĂŒr die Bewilligung bildet der Arbeitsvertrag. Darin sind Lohn, Probezeit, Arbeitszeit, Ferienanspruch und Dauer anzugeben. Wichtig ist, dass Angaben zum internen oder externen Weiterbildungsprogramm mit Pflichtenheft, Einsatzplan und Sprachkurs gemacht werden. Eine Mustervorlage stellt das SEM unter www.sem.admin.ch zur VerfĂŒgung.
Ablauf des Bewilligungsverfahrens
Der interessierte Bewerber hat das Gesuch bei der zustÀndigen Behörde (in der Regel Schweizer Vertretung) im Heimatland zu stellen. Das SEM hat auf seiner Homepage die Liste der zustÀndigen Vertretungen aufgeschaltet. Das Gesuch kann in deutscher, französischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Das offizielle Gesuchformular kann auf der Homepage des SEM heruntergeladen werden und zÀhlt alle erforderlichen Unterlagen auf.
Zu beachten ist, dass sich die Bewerber wĂ€hrend der PrĂŒfung des Gesuchs noch nicht in der Schweiz aufhalten dĂŒrfen. Der Entscheid wird vom SEM anschliessend den Behörden im Heimatland mitgeteilt, welche die fĂŒr die Einreise und Arbeitsaufnahme notwendigen Dokumente ausstellt.
Einreise und Anmeldung
Young Professionals erhalten nach Erteilung der Arbeitsbewilligung den Bewilligungsentscheid. Stagiaires aus Staaten ohne Visumspflicht (Australien, Japan, Monaco und Neuseeland) wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung mit Zustimmung des SEM zugestellt. Mit dieser Bescheinigung und einem gĂŒltigen Pass kann die Einreise in die Schweiz und die Aufnahme der Arbeit direkt erfolgen. Stagiaires aus den ĂŒbrigen LĂ€ndern benötigen ein Einreisevisum. Sie erhalten eine ErmĂ€chtigung zur Visumserteilung mit Zustimmung des Staatssekretariates fĂŒr Migration SEM. Mit dieser ErmĂ€chtigung kann bei der entsprechenden Schweizer Auslandvertretung ein Visum beantragt werden, das die Einreise in die Schweiz erlaubt.
Stagiaires mĂŒssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkotrolle am Wohnsitz anmelden. Danach kann der Stellenantritt erfolgen.
Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung kann bis maximal 18 Monate verlÀngert werden. Ein Stellenwechsel wÀre auch möglich.
FĂŒr weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Marina Rienzo Taormina (044 384 42 06) gerne zur VerfĂŒgung.