Die Umweltbehörde der USA (EPA) versucht mit einer ganzen Reihe von Aktivitäten, die PFAS-Belastungen zu reduzieren. Die neuste Massnahme umfasst eine neue Reportingpflicht für sämtliche in den USA hergestellten und importieren PFAS sowie PFAS-haltigen Produkten. Allein dies bedeutet einen immensen Aufwand für die Industrie. Hinzu kommt, dass die Berichterstattung rückwirkend ab 1.1.2011 verlangt wird.
Die Pflicht tritt nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab Datum der Regulierung in Kraft, demnach am 11.4.2025. Betroffen sind Unternehmen in den USA. Auch KMU sind nicht ausgenommen. Einzig KMU, die aufgrund des Imports von Produkten unter die Pflicht fallen, erhalten eine etwas längere Übergangsfrist von 24 Monaten.
Reportingpflicht wird zu administrativem Mehraufwand fĂĽr Unternehmen
Auch die EPA behandelt die tausenden existierenden PFAS als eine homogene Stoffgruppe, obwohl nicht alle die gleiche Gefährlichkeit aufweisen. Dies ist bereits ein seitens Industrie viel kritisierter Ansatz in der EU, auch Swissmem hat sich dazu geäussert. Zudem unterscheiden sich die PFAS-Definitionen der EPA und der EU.
Mit dieser Reportingpflicht werden die Rückfragen in den Lieferketten noch einmal deutlich zunehmen. Bereits heute werden zahlreiche Anfragen und Anforderungen zu PFAS von Unternehmen zu Unternehmen weitergereicht. Diese basieren teilweise auf verschiedenen Aktivitäten in den USA bzw. in einigen US-Bundesstaaten, hauptsächlich jedoch auf der vorgesehenen breiten PFAS-Einschränkung in der EU.
Breite Einschränkung von PFAS verhindert die Entwicklung nachhaltiger Technologien
Die breite Einschränkung in der EU hätte grosse negative Auswirkungen insbesondere auf Technologien, die zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele relevant sind. Auch in der Swissmem-Mitgliedschaft konnten diese Befürchtungen bestätigt werden. Nach der Vernehmlassungsphase im Sommer 2023 arbeiten nun zwei Expertengremien an ihren Beurteilungen des Vorschlags: ein Ausschuss mit Fokus auf Risiken (RAC) und ein Ausschuss mit Fokus auf den sozioökonomischen Auswirkungen (SEAC). Zu letzterem Thema wird anschliessend eine weitere Vernehmlassung durchgeführt werden.
Diese Abläufe sind im bestehenden Chemikalienrecht der EU (REACH) festgelegt und kommen zur Anwendung, da die vorgeschlagene Einschränkung kein neues Gesetz ist, sondern unter REACH läuft wie andere Einschränkungen auch. Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Rückmeldungen auf die Vernehmlassung im Sommer 2023 zeichnen sich bei diesem Dossier jedoch bereits Verzögerungen in diesen Abläufen ab. Vorerst gilt es somit die Vernehmlassung zu den sozioökonomischen Aspekten und die Berichte der beiden Ausschüsse abzuwarten.