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Zukünftige Regulierung von Trichlorethylen - Umfrage

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In der EU ist Trichlorethylen unter REACH reguliert. Es untersteht ab 21.4.2016 einer Zulassungspflicht. Die Schweizer Behörden prüfen nun eine Übernahme dieser Pflicht und bitten um Informationen bis Ende Januar 2014.

In der EU ist Trichlorethylen, das in der Metallreinigung verwendet wird, unter REACH reguliert. Es untersteht ab 21.4.2016 einer Zulassungspflicht. Die Schweizer Behörden prüfen nun eine Übernahme dieser Pflicht und bitten um Informationen bis Ende Januar 2014. Trichlorethylen wurde aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung in Anhang XIV von REACH aufgenommen. Es wird unter anderem in der Metallreinigung verwendet und soll in Zukunft stärker reguliert werden. In der EU muss bis zum 21. Oktober 2014 ein Zulassungsgesuch eingereicht werden, falls der Stoff weiter verwendet werden soll. Ab 21. April 2016 untersteht Trichlorethylen der Zulassungspflicht und darf nur noch mit einer Zulassung für die entsprechende Anwendung in Verkehr gebracht und verwendet werden. Zulassungsgesuche werden in der EU bereits vorbereitet. 2012 wurde Anhang XIV von REACH in der Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) übernommen (<link record:tt_news:12052 - internal-link>Swissmem berichtete</link>). Bevor die Schweizer Behörden nun Trichlorethylen allenfalls in die ChemRRV aufnehmen und somit auch in der Schweiz einer zukünftigen Zulassungspflicht unterstellen, werden verschiedene Fragen zu den Anwendungen in der Schweiz und zu möglichen Zulassungen in der EU abgeklärt. Um allfällige Schwierigkeiten für Anwendungen, bei denen eine technische Alternative fehlt, vorzubeugen, ist es wichtig, dass die entsprechenden Informationen vorliegen. Untenstehend finden Sie deshalb eine Umfrage, die unter anderem die konkreten Fragen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) enthält. Wir bitten Sie um Beantwortung der Umfrage bis spätestens Donnerstag, 30. Januar 2014, an <link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link>. Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, <link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link>), gerne zur Verfügung. <link file:9467 _blank download>Umfrage zur Verwendung von Trichchlorethylen</link> <link file:9468 _blank download> Weitere Informationen des Bundesamtes für Umwelt</link>

Letzte Aktualisierung: 13.01.2014