Regulatorische Pflichten zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit treffen viele Unternehmen in der MEM-Industrie. Eine Betroffenheit hängt einerseits von der Grösse , und andererseits von der Tätigkeit ab. Klar ist, dass die Reporting-Pflichten zunehmen und damit die Anforderungen an die Unternehmen steigen. Hinzu kommen die Ansprüche von Investoren oder von Kunden, meist Unternehmen, die selbst zur Berichterstattung verpflichtet sind. Barbara Dubach von engageability zeigte neben einem Überblick über die steigenden Anforderungen auch auf, wie die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit prozessual angegangen werden kann. Darüber hinaus hat das Reporting aber auch unternehmerische Vorteile, wie die Beispiele von Georg Fischer und Landis+Gyr zeigten.
Berichterstattungspflichten in der Schweiz
In der Schweiz ist seit anfangs Jahr der Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative in Kraft, der von grösseren Unternehmen eine Berichtserstattung über nicht-finanzielle Belange verlangt. Bei «begründetem Verdacht» auf Kinderarbeit bestehen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten, auch für kleinere Unternehmen. Für Konfliktmineralien gelten solche für Importeure und Bearbeiter ab gewissen Mengen von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Rohstoffunternehmen müssen ausserdem über Zahlungen an staatliche Stellen berichten. Zur menschenrechtlichen Sorgfalt hat Swissmem mit öbu und «Go for Impact» ein Webinar durchgeführt.
Berichterstattungspflichten in der EU
In der EU gilt heute noch die «Non-Financial Reporting Directive», die ebenfalls die nichtfinanzielle Berichterstattung von grösseren Unternehmen fordert. Bereits liegt ein Vorschlag vor, um diese Richtlinie zu verschärfen und auf Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden auszuweiten (die «CSR Directive»). Neu sollen die Angaben in Anlehnung an die sogenannte EU-Taxonomie erfolgen. Diese weist aus, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Angaben müssen den Anteil von Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebskosten umfassen, die mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verknüpft sind.
Zusätzlich zum deutschen Lieferkettengesetz ist in der EU eine «Due Diligence»-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeit in Arbeit, die die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette sicherstellen will. Auch da spielen Transparenz und Berichterstattung eine grosse Rolle.
Nachhaltigkeitsberichte in Unternehmen
Die Erfahrungen der zwei Praxisbeispiele, Gastgeber Georg Fischer und Landis+Gyr, zeigten, wie unterschiedlich das Thema Nachhaltigkeit angegangen werden kann. Wichtig ist jedoch die strategische Verankerung und das interne Reporting. Auch SMARTe (Specific, Measurable, Achievable, Reasonable, Time-bound) und wirkungsorientierte Ziele sind wichtig. Der am meisten verwendete Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gemäss der Studie «Focused Reporting» nach wie vor GRI (Global Reporting Initiative). Ein Nachhaltigkeitsbericht erlaubt es, entsprechende Anfragen speditiv zu beantworten. Er zeigt ausserdem schnell auf, wo aus Nachhaltigkeitssicht unnötige Verschwendung vermieden werden kann, oft mit finanziellen Einsparungen. Für die Teilnehmenden der ERFA war der Austausch zu «Pros and Cons», Herausforderungen und Tipps sehr hilfreich. Wer sich jetzt also proaktiv mit der Berichterstattung auseinandersetzt, ist besser vorbereitet und optimiert entsprechende Prozesse.
Swissmem ERFA Energie & Umwelt
Die Swissmem ERFA Energie & Umwelt (Erfahrungsaustausch) richtet sich an Swissmem-Mitglieder. Neben Fachvorträgen und Praxisbeispielen steht in der ERFA-Reihe Energie & Umwelt insbesondere der Austausch unter den Mitgliedfirmen im Vordergrund. Bei Fragen zur ERFA oder zu Nachhaltigkeit kontaktieren Sie bitte Adam Gontarz (a.gontarznoSpam@swissmem.ch), Philipp Bregy (p.bregynoSpam@swissmem.ch) oder Christine Roth (c.rothnoSpam@swissmem.ch).